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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgeld in kürzester Zeit abgewendet
20.7.2011

Berlin, den 20. Juli 2011. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h überschritten zu haben. Ihm drohten deshalb ein erhebliches Bußgeld und Punkte in Flensburg.

 

Ermittlungsverfahren nach 7 Tagen eingestellt
Unser Mandant kam mit einem Schreiben der Bußgeldstelle zu uns, in dem er aufgefordert wurde, zu der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung zu nehmen.
Wir wandten uns daraufhin in seinem Auftrag an die Bußgeldstelle mit der Bitte um das Messprotokoll, den Eichschein für das verwendete Messgerät, den Nachweis der ordnungsgemäßen Kalibrierung des Gerätes etc. Außerdem baten wir um Übersendung eines Fotos zur Fahreridentifizierung, da sich unser Mandant nicht erinnern konnte, das Fahrzeug selbst geführt zu haben.
Nach sieben Tagen kam die Einstellungsnachricht der Bußgeldstelle.
Die Anwaltskosten übernahm die Rechtsschutzversicherung.

 

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Bei verkehrsrechtlichen Problemen steht Ihnen unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Stefan Richter, zur Verfügung.
Herr Richter informiert Sie kostenlos und schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und möglichen Kosten. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
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Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
24. Mai 2012 - 08:32
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