Berlin, den 20. Juli 2011. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h überschritten zu haben. Ihm drohten deshalb ein erhebliches Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Ermittlungsverfahren nach 7 Tagen eingestellt
Unser Mandant kam mit einem Schreiben der Bußgeldstelle zu uns, in dem er aufgefordert wurde, zu der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung zu nehmen.
Wir wandten uns daraufhin in seinem Auftrag an die Bußgeldstelle mit der Bitte um das Messprotokoll, den Eichschein für das verwendete Messgerät, den Nachweis der ordnungsgemäßen Kalibrierung des Gerätes etc. Außerdem baten wir um Übersendung eines Fotos zur Fahreridentifizierung, da sich unser Mandant nicht erinnern konnte, das Fahrzeug selbst geführt zu haben.
Nach sieben Tagen kam die Einstellungsnachricht der Bußgeldstelle.
Die Anwaltskosten übernahm die Rechtsschutzversicherung.
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