Berlin, den 20. Juli 2011. Allen Anlegern, die in den 90-Jahren eine Imperial-Fonds-Beteiligung der Ludwigshafener FIBEG-Gruppe abgeschlossen haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres 2011. Danach können Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Das Verjährungsproblem
Regelmäßig wird in Prozessen, in denen geschädigte Kapitalanleger Ansprüche wegen falscher Information oder falscher Beratung gegen Vermittler und Berater als auch gegen Banken und Emittenten geltend machen, wenn irgend möglich, die Einrede der Verjährung erhoben.
Das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 eingeführte Verjährungsrecht sieht eine absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) von 10 Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs vor. Damit endet für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt am 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Wer also eindeutige Anzeichen für einen Schaden wahrnimmt, sollte unbedingt vor Jahresende seine Immobilienfondsbeteiligung auf Ansprüche prüfen lassen, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Vorsorge ist besser als Nachsicht – Beteiligung prüfen lassen!
Viele Kapitalanlagen laufen länger als 10 Jahre, ohne dass es in dieser Zeit zu gravierenden Auffälligkeiten hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligung kommt. So merken die Anleger ohne genauere Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer Geldanlage und ohne Hinweise der Medien selten, dass entgegen den Zusicherungen der Vermittler und Berater ihre Beteiligung einem Werteverfall unterliegt. Kommt diese Erkenntnis erst nach Ablauf der 10 Jahre, so scheitert die gerichtliche Geltendmachung berechtigter Ansprüche mit der Verjährungseinrede des Beklagten.
Imperial-Fonds sind in den letzten Jahren in Schwierigkeiten geraten. Oft sind Rückabwicklungen möglich, selbst bei abgelösten Darlehensverträgen. Das gilt aber eben nur bis zum Ende des Jahres. Deshalb: Beteiligung fachanwaltlich prüfen lassen!
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Auf die drohende Verjährung wird nicht nur von spezialisierten Anwaltskanzleien hingewiesen, sondern auch Nichtjuristen nehmen die Verjährung zum Anlass, um Hilfe anzubieten. Sie versprechen die Rückabwicklung, die Übernahme der Fondsanteile oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Doch Vorsicht. Eine fundierte und umfassende Rechtsberatung erhalten Sie nur von einer Fachanwaltskanzlei. Wir raten deshalb allen geschädigten Anlegern, sich genau anzusehen, wer ihnen welches Angebot macht und auf Einzelfallprüfung zu bestehen. Bevor Sie also Ihre Beteiligung voreilig und u.U. unter Wert verkaufen, lassen Sie diese fachanwaltlich prüfen.
Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Anleger die Geld verloren haben oder denen der Verlust droht, sind verständlicherweise kaum gewillt, Geld für eine Prüfung auszugeben, um am Ende ggf. zu erfahren, dass man nichts für sie tun kann. Wir nehmen Ihnen dieses Risiko und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich geschädigte Anleger von Imperialfonds.
Wir publizieren zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.