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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk Fonds: Erfolg vor Gericht – Vermittlungsgesellschaft muss Schadenersatz leisten
20.7.2011

Berlin, den 20. Juli 2011: Das Landgericht Neuruppin hat unseren Mandanten - Anleger des Falk-Fonds 66 – vollen Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.

 

Der Fall
Der Falk-Fonds wurde unseren Mandanten als absolut sichere und rentabel Spareinlage vermittelt. Eine steuerfreie Rendite von 7 % jährlich sei garantiert. Diese Kapitalanlage wäre deshalb bestens für die Altersvorsorge und zur Vermögensbildung geeignet.
Über die Risiken der Anlage und die hohe Provision der Vermittlerin wurden sie nicht informiert. Den Prospekt erhielten sie erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

 

Die Entscheidung
Das Landgericht Neuruppin verurteilte die Vermittlungsgesellschaft vollumfänglich zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung.

Die unzureichende Risikoaufklärung war ausschlaggebend für dieses Urteil.
Das Ergebnis: Unsere Mandanten erhalten ihre Einlage nebst Zinsen zurück, die Kosten des Verfahrens – Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten - trägt die Gegenseite.

 

Das Verjährungsproblem
Regelmäßig wird in Prozessen, in denen geschädigte Kapitalanleger Ansprüche wegen falscher Information oder falscher Beratung gegen Vermittler und Berater als auch gegen Banken und Emittenten geltend machen, wenn irgend möglich, die Einrede der Verjährung erhoben. Das war auch in diesem Verfahren – allerdings ergebnislos - der Fall.
Das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 eingeführte Verjährungsrecht sieht eine absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) von 10 Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs vor. Damit endet für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt am 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Wer also eindeutige Anzeichen für einen Schaden wahrnimmt, sollte unbedingt vor Jahresende seine Falkfondsbeteiligung auf Ansprüche prüfen lassen, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

 

Vorsorge ist besser als Nachsicht – Beteiligung prüfen lassen!
Viele Kapitalanlagen laufen länger als 10 Jahre, ohne dass es in dieser Zeit zu gravierenden Auffälligkeiten hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligung kommt. So merken die Anleger ohne genauere Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer Geldanlage und ohne Hinweise der Medien selten, dass entgegen den Zusicherungen der Vermittler und Berater ihre Beteiligung  einem Werteverfall unterliegt. Kommt diese Erkenntnis erst nach Ablauf der 10 Jahre, so scheitert die gerichtliche Geltendmachung berechtigter Ansprüche mit der Verjährungseinrede des Beklagten.
Mehrere Falk-Fonds sind in den letzten Jahren in Schwierigkeiten geraten. Oft sind Rückabwicklungen möglich, selbst bei abgelösten Darlehensverträgen. Das gilt aber eben nur bis zum Ende des Jahres. Deshalb: Beteiligung fachanwaltlich prüfen lassen!

 

Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Anleger die Geld verloren haben oder denen der Verlust droht, sind verständlicherweise kaum gewillt, Geld für eine Prüfung auszugeben, um am Ende ggf. zu erfahren, dass man nichts für sie tun kann. Wir nehmen Ihnen dieses Risiko und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich geschädigte Falk-Fonds-Anleger.
Wir publizieren zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:31
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