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Versicherungen >> Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung: Entschädigungssumme zu gering?
18.7.2011

Berlin, den 18. Juli 2011. Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherer bei der Regulierung des Versicherungsschadens weniger zu zahlen gedenkt als die Kostenvoranschläge der Handwerker ausweisen.

 

Nicht voreilig reparieren lassen
Bei Schäden, die von der Wohngebäudeversicherung gedeckt werden, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Instandsetzung, sondern nur auf Kostenersatz. Wer also reparieren lässt bevor geklärt wurde, welche Summe für die Reparatur angemessen ist, der riskiert die Differenz selbst bezahlen zu müssen.

 

Tipp: Mehrere Angebote von Handwerkern einholen. Liegen diese über der vom Versicherer angebotenen Summe und bessert dieser dennoch seinen Kostenersatz nicht nach, sollte der Restbetrag eingeklagt werden.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Bei Auseinandersetzungen über die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung gibt Ihnen unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Jana Meister, gern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an.
Gern können Sie auch gleich mit Frau Meister am Telefon über Ihr Problem sprechen.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.


 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung
24. Mai 2012 - 08:30
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