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Special: Geschlossene Fonds >> Schiffsfonds
Schiffsfonds: Die Bundesregierung gibt Auskunft
15.7.2011

Berlin, den 15. Juli 2011. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/5993) zur „Schiffsfinanzierung in Deutschland“ gibt einen aufschlussreichen Einblick in diesen Kapitalanlagebereich. Nachfolgend eine Zusammenfassung:

 

Schiffe und Schiffsfonds in Deutschland
In Deutschland existierten im Jahr 2010 ca. 3.700 finanzierte Schiffe. Das Kapital zum Bau bzw. für den Erwerb eines Schiffes durch einen Fonds wird durch private Kapitalgeber/ Anleger (Eigenkapital) - meist 40 % - und durch Banken (Fremdkapital) - meist 60 % - aufgebracht. Bei Schiffsfonds handelt es sich überwiegend um geschlossene Fonds bei denen die Kapitalgeber als Kommanditisten in Kommanditgesellschaften (KGen/Ein-Schiff-Gesellschaft) investieren.

 

Zur Schiffsfinanzierung
An der Schiffsfinanzierung beteiligten sich im Jahre 2009 ca. zehn Banken und knapp 90 Emissionshäuser. Der Darlehensbestand der Finanzierer betrug insgesamt 106 Mrd. Euro. Emissionshäuser konnten für ca. 80 Schiffe Eigenkapital von mindestens 15 % des Solls einwerben. Die Bundesregierung plant als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise keine speziellen staatlichen Maßnahmen in Bezug auf die Schiffsfinanzierung.

 

Zur Aufklärung der Anleger bei Schiffsfondsbeteiligungen
Geldanlagen im Bereich risikoreicher Investitionen stellen hohe Anforderungen an die Information der Anleger. Auf die Frage, ob Anleger durch die Banken nicht bzw. nur ungenügend aufgeklärt wurden, lautete die Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl Geschädigter bei der Anlageberatung in Bezug auf Anteile an Schiffsfonds vor.“ Zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des grauen Kapitalmarkts sei das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ auf den Weg gebracht worden, durch das für das öffentliche Angebot als auch für den Vertrieb von Kapitalanlagen strengere Anforderungen eingeführt werden sollen.

 

Zu den Vermittlungsprovisionen
Unter Verweis auf die Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden sich die Vermittlungsprovisionen für Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und freie Vermittler zwischen 5 und 20 % des einzuwerbenden Eigenkapitals bewegen. Die „weichen Kosten“ lägen bei geschlossenen Fonds stets bei ca. 15 bis 20 % der von den Anlegern investierten Gelder.

 

Zu den Ausstiegs- und Schadenersatzmöglichkeiten
Auf die Frage, welche rechtlichen Änderungen bzgl. der Ausstiegs- und Schadenersatzmöglichkeiten für die Anleger geplant seien, antwortete die Bundesregierung: „Durch das im August 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ wurden die Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert und an die allgemeinen Verjährungsfristen angepasst. Durch das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ sollen zudem die Verjährungsfristen von Haftungsansprüchen wegen fehlerhafter oder fehlender (Verkaufs-)Prospekte verlängert und die Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte dadurch erleichtert werden, dass die Ausschlussfrist, innerhalb derer ein Haftungsanspruch entstehen kann, verlängert wird. Durch dieses Gesetz soll schließlich auch die Protokollierungspflicht auf Anlageberatungsgespräche in Bezug auf Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) ausgedehnt werden, um es Anlegern zu ermöglichen, in einem etwaigen späteren Schadensersatzprozess den Verlauf des Beratungsgesprächs nachzuweisen.“

 

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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Schiffsfondsanleger und arbeiten eng mit einem Kenner der Branche zusammen. So können wir  gezielt Insiderkenntnisse für unsere Mandanten nutzen.
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Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:29
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