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Versicherungen >> Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung: Bei Wasserleitungsschäden nicht abwimmeln lassen
15.7.2011

Berlin, den 15. Juli 2011. Bei Wasserleitungsschäden verweigern Versicherer manchmal die Leistung, weil „dieser“ Schaden nicht gedeckt sei.

 

Der Streit um den Schadensort
Je älter die Immobilie, um so größer das Risiko, dass Wasserrohre bzw. Wasserleitungen undicht werden oder bersten. Der Aufwand zur Behebung dieser Schäden und damit auch die Kosten sind dann meist hoch. Der eine oder andere Versicherer versucht dann seine Leistungsfreiheit damit zu begründen, dass es sich um keinen Rohrbruch handele, sondern ein Verbindungsstück (Muffe) sei herausgerutscht (Muffenversatz).
Auch kommt es vor, dass sich der Versicherer bei seiner Leistungsverweigerung darauf beruft, dass der Schaden an der Abwasserleitung außerhalb des Grundstücks eingetreten sei.

 

Tipp: Mit einer Kamera-Befahrung lässt sich klären, wo sich die Schadstelle befindet. Manchmal kommt dabei auch zutage, dass mehrere Schadstellen vorliegen und (einige) im versicherten Bereich liegen.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
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Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:28
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