HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Auto und Verkehr >> Autokauf und Leasing
Auto-Leasing: Probleme bei der Rückabwicklung? Wir helfen!
14.7.2011

Berlin, den 14. Juli 2011. Kraftfahrzeugleasing ist bei Autofahrern nach wie vor beliebt. Die Vorteile erscheinen vielen lukrativ. Ärger und Frust gibt es aber zunehmend bei der Rückabwicklung der Verträge. Denn dann versuchen die Autohäuser Kasse zu machen, sodass unterm Strich das Auto-Leasing zum teuren „Vergnügen“ werden kann.

 

Angespannter Markt – Autohäuser rechnen mit jedem Euro
Bei einem Überangebot an Gebrauchtwagen lässt sich häufig der kalkulierte Restwert des Autos am Vertragsende nicht realisieren. Doch Vertrag ist Vertrag, sodass die Händler dazu verpflichtet sind, die Fahrzeuge zum kalkulierten Restwert zurückzukaufen. Den Verlust versuchen sie nun auf den Leasingnehmer abzuwälzen. Und das fällt ihnen nicht allzu schwer, da sie bei der Abrechnung des Leasingvertrages der König sind und nicht mehr der Kunde.

 

Fehlende Kriterien lassen Willkür zu
Ein wesentlicher Grund für dieses Dilemma besteht darin, dass es Autohäuser tunlichst vermeiden, bei Vertragsschluss klare Kriterien festzulegen, wie sie sich den Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe vorstellen. Meist heißt es nur, der Leasingnehmer sei verpflichtet, das Fahrzeug am Vertragsende in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Das bedeutet im Ergebnis, dass sich die Autohäuser jede Gebrauchsspur und jeden Kratzer teuer bezahlen lassen.

 

Position der Leasingnehmer muss gestärkt werden
Das Problem ist bekannt: Der Verbraucherschutz für Leasingnehmer muss verbessert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins fordert verbindliche und klare Regelungen in den Leasingverträgen. So sei zwingend aufzunehmen, in welchem Zustand das Fahrzeug zurückzugeben ist. Das betrifft insbesondere konkrete Angaben über Lackschäden, zulässige Tiefe und Anzahl von Steinschlägen, Kratzern und Beulen im sichtbaren und nicht sichtbaren Karosseriebereich, Reifenabnutzung und Kosten für unterlassene Inspektionen.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Trotz der unbefriedigenden Situation für Leasingnehmer sind sie nicht rechtlos und der Willkür der Autohäuser ausgesetzt.
Sollten Sie bei der Rückgabe Ihres Fahrzeuges Probleme haben, informiert Sie unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Stefan Richter, schnell und kostenlos über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und möglichen Kosten. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Gern können Sie auch gleich mit ihm am Telefon über Ihr Problem sprechen. 

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Autokauf und Leasing
24. Mai 2012 - 08:24
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
DAT-Rechner Gebrauchtfahrzeuge (GTÜ)