Berlin, den 14. Juli 2011. Kraftfahrzeugleasing ist bei Autofahrern nach wie vor beliebt. Die Vorteile erscheinen vielen lukrativ. Ärger und Frust gibt es aber zunehmend bei der Rückabwicklung der Verträge. Denn dann versuchen die Autohäuser Kasse zu machen, sodass unterm Strich das Auto-Leasing zum teuren „Vergnügen“ werden kann.
Angespannter Markt – Autohäuser rechnen mit jedem Euro
Bei einem Überangebot an Gebrauchtwagen lässt sich häufig der kalkulierte Restwert des Autos am Vertragsende nicht realisieren. Doch Vertrag ist Vertrag, sodass die Händler dazu verpflichtet sind, die Fahrzeuge zum kalkulierten Restwert zurückzukaufen. Den Verlust versuchen sie nun auf den Leasingnehmer abzuwälzen. Und das fällt ihnen nicht allzu schwer, da sie bei der Abrechnung des Leasingvertrages der König sind und nicht mehr der Kunde.
Fehlende Kriterien lassen Willkür zu
Ein wesentlicher Grund für dieses Dilemma besteht darin, dass es Autohäuser tunlichst vermeiden, bei Vertragsschluss klare Kriterien festzulegen, wie sie sich den Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe vorstellen. Meist heißt es nur, der Leasingnehmer sei verpflichtet, das Fahrzeug am Vertragsende in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Das bedeutet im Ergebnis, dass sich die Autohäuser jede Gebrauchsspur und jeden Kratzer teuer bezahlen lassen.
Position der Leasingnehmer muss gestärkt werden
Das Problem ist bekannt: Der Verbraucherschutz für Leasingnehmer muss verbessert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins fordert verbindliche und klare Regelungen in den Leasingverträgen. So sei zwingend aufzunehmen, in welchem Zustand das Fahrzeug zurückzugeben ist. Das betrifft insbesondere konkrete Angaben über Lackschäden, zulässige Tiefe und Anzahl von Steinschlägen, Kratzern und Beulen im sichtbaren und nicht sichtbaren Karosseriebereich, Reifenabnutzung und Kosten für unterlassene Inspektionen.
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Trotz der unbefriedigenden Situation für Leasingnehmer sind sie nicht rechtlos und der Willkür der Autohäuser ausgesetzt.
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