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Immobilie und Grundstück >> Allgemeines
Immobilie in Spanien: Wir begleiten fach- und sprachkundig Kauf und Verkauf
14.7.2011

Berlin, den 14. Juli 2011. Wer den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie in Spanien plant, sollte sich vorher kompetent beraten lassen, da sich zum einen das spanische Immobilienrecht vom deutschen erheblich unterscheidet und zum anderen auch unseriöse Vertragspartner zum Problem werden können.

 

Vorsorge geht vor Nachsicht
Immer wieder kommt es vor, dass ein Käufer erst nach Zahlung des Kaufpreises erfährt, dass das Haus oder die Wohnung bereits an einen anderen verkauft wurde. Nicht minder böse ist die Überraschung, wenn man nach dem Kauf damit konfrontiert wird, dass sein Haus ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Um diese und andere schwerwiegende Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, vor Abschluss eines Vertrages und Zahlung des Kaufpreises die Beratung eines versierten Anwaltes in Anspruch zu nehmen.

 

Unser Angebot
Unsere Rechtsanwältin Lucia Lorente - spanische Anwältin (Abogada) mit deutscher Anwaltszulassung und perfekten Deutsch- und Spanischkenntnissen - betreut Sie in allen Immobilienangelegenheiten. Sie kooperiert bei Bedarf mit einem spanisch sprechenden Notar in Berlin. Dadurch können wir Sie nicht nur umfassend beraten, sondern auch alle erforderlichen Rechtsgeschäfte für Sie abwickeln und Sie in Deutschland und Spanien ggf. außergerichtlich wie auch gerichtlich vertreten.

Frau Rechtsanwältin Lorente übernimmt für Sie insbesondere:

 

Immobilienkauf

  • Kostenlose Erstberatung
  • Einholen und Überprüfen von Grundbuchauszügen
  • Aufsetzen/Überprüfen von Vorverträgen
  • Aufsetzen/Überprüfen von Kaufverträgen
  • Aufsetzen/Überprüfen notarieller Kaufverträge
  • Beantragen der spanischen Steuernummer
  • Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
  • Ummelden bei den Strom-, Gas-, Wasserversorgern

 

Immobilienverkauf

  • Kostenlose Erstberatung
  • Einholen und Überprüfen von Grundbuchauszügen
  • Aufsetzen/Überprüfen von Vorverträgen
  • Aufsetzen/Überprüfen von Kaufverträgen
  • Aufsetzen/Überprüfen notarieller Kaufverträge

 

Bei Bedarf übersetzt Frau Lorente selbstverständlich auch alle einschlägigen Dokumente.


Ansprechpartner:

Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de

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24. Mai 2012 - 08:23
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