Berlin, den 8. Juli 2011. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages führte am 6.7.2011 eine Anhörung zur geplanten Regulierung des „Grauen Kapitalmarktes“ zum Schutz der Anleger durch. Umstritten ist nach wie vor, ob - wie in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgesehen - die Gewerbeämter die Kontrolle übernehmen oder aber die für die Bankenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dafür besser geeignet ist.
Gesetzentwurf verschärft Anforderungen an Vermittler
Der in Rede stehende Gesetzentwurf verschärft die Bedingungen für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für den Verkauf von Finanzanlagen und die Anlagenberatung. Vermittler sollen künftig einen Sachkundenachweis und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Zudem ist vorgesehen, dass auch die Vermittler von Finanzanlagen in das bei der Industrie- und Handelskammer geführte Register für Versicherungsvermittler aufgenommen werden.
Die Pflichten der Banken und Sparkassen im Bereich des regulierten Kapitalmarktes sollen auf die Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt werden. Das würde insbesondere bedeuten, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und Beratungsgespräche zu protokollieren.
BAfin lehnt Kontrollaufgabe ab
Die BaFin signalisierte unumwunden, dass sie an dieser zusätzlichen Aufgaben nicht interessiert sei. Ihr Argument: Eine dezentrale Aufsicht über die Finanzvermittler und -berater durch die Gewerbeämter sei besser als durch eine zentrale Bundesbehörde.
Die geladenen Sachverständigen hatten – je nach Interessenlage – Argumente für bzw. gegen einen „Aufsichtsdualismus“ von BaFin für den geregelten Markt und der Gewerbeämter für den „Grauen Kapitalmarkt“.
Ein wesentlicher Einwand gegen die Gewerbeämter bestand im fehlenden Fachwissen und den unzureichenden Kapazitäten für die Aufsicht über den Grauen Markt.
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