Berlin, den 5. Juli 2011. Vor einem Jahr haben wir für unsere DFO-Mandanten, die zum 31.12.2008 ihre Fondsbeteiligung gekündigt hatten, gegen die Fondsgesellschaft auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens geklagt. Anleger, die zum 31.12. 2009 oder zum 31.12.2010 ebenfalls ihre Beteiligung gekündigt haben, können nunmehr auch ihr Geld verlangen.
Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag
Alle Anleger des Deutschlandfonds, jetzt DFO, haben innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft Anspruch auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz und Auszahlung ihres Guthabens. Doch die Fondsgesellschaft hält sich nicht an die Festlegungen des Gesellschaftsvertrages und versucht zum einen den Auszahlungstermin zu verzögern und zum anderen durch Ratenzahlung weiter Zeit zu gewinnen.
Auf Anfrage teilt die Gesellschaft den Anlegern mit, dass die Auseinandersetzungsbilanz und Auszahlung erst 6 Monate nach Ablauf des auf den Austritt folgenden Jahres erfolgen müsse. Und wenn die DFO dann auch wirklich zahlt, nur in Raten. Eine Ratenzahlung sieht der Gesellschaftsvertrag aber nur vor, wenn die DFO innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Ausscheiden durch die Zahlung der Auseinandersetzungsbilanz in eine wirtschaftliche Schieflage geraten würde.
Jetzt handeln!
Anleger sollten jetzt handeln. Die Ratenzahlung ist im Zweifel ein Zeichen für fehlende Liquidität. Noch verfügt die Fondsgesellschaft über werthaltige Immobilien. Wer aber meint, das Problem seines ausbleibenden Auseinandersetzungsguthabens „aussitzen“ zu können, der läuft Gefahr, am Ende kein Geld zu bekommen.
Unsere Angebote:
1. Kostenlose Ersteinschätzung! – Bundesweit!
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie einen Anspruch auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz und die Auszahlung Ihres Guthabens haben.
2. Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag durch.
Sollte die Fondsgesellschaft außergerichtlich dazu nicht bereit sein, klagen wir in Ihrem Auftrag auf Erteilung der Auseinandersetzungsbilanz und machen Ihren Anspruch auf Zahlung des sich aus der Bilanz ergebenden Guthabens geltend.
3. Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
Referenzen
Wir haben für viele DBVI- bzw. DFO-Mandanten vor den Gerichten deren Freistellung von Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft sowie die Zahlung ihres Auseinandersetzungsguthaben erstreiten können.
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“.
Leseempfehlung
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.