Berlin, den 30. Juni 2011. Im Verfahren gegen die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG, die ihre Gesellschafter auf Zahlung ihrer Raten verklagt hatte, konnten wir in erster Instanz für unsere Mandanten Klageabweisung sowie die Aufhebung der Zahlungspflichten erreichen (vgl. „DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG: Erfolg für unseren Mandanten vor Gericht erstritten“ - 14.10.2010). Gegen dieses Urteil legte die Gesellschaft Berufung ein.
Berufung zurückgenommen
Nachdem das Berufungsgericht in Leipzig signalisiert hatte, dass es beabsichtige, die Berufung der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG gegen das von uns erstrittene anlegerfreundliche Urteil wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen, wurde die Berufung zurückgenommen. Nunmehr ist unser Erfolg rechtskräftig.
Kommentar
Die Fondsgesellschaft hat damit erneut eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Anleger der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG haben insofern gute Chancen sich von ihren Zahlungsverpflichtungen zu befreien. Das gilt grundsätzlich auch für Ratenzahler der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG, da sie als Schwestergesellschaft nahezu identische vertragliche Strukturen aufweist.
Wir sind optimistisch, alsbald höchstrichterliche Entscheidungen im Interesse der DFO-Anleger zu erlangen. In den beiden beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen Verfahren waren wir bei Oberlandesgerichten für unsere Mandanten erfolgreich.
Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ganz gleich, ob schon verklagt oder noch zahlend: Wir geben DBVI- bzw. DFO-Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Abwehr von Zahlungsforderungen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz. Insbesondere Ratenzahler sollten von diesem Angebot Gebrauch machen.
Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Referenzen
Wir haben bislang einer Vielzahl unserer „DBVI- bzw. DFO-Mandanten“ durch außergerichtliche Vergleiche oder durch Klagen vor Gericht helfen können.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
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