Berlin, den 29. Juni 2011. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten zu haben. Ihm drohten deshalb ein erhebliches Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Wie wir helfen konnten
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht legte für unseren Mandanten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er konnte anhand der Bußgeldakte nachweisen, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt war. Es mangelte an einer nachvollziehbaren Dokumentation der Fotolinie. Für das hier zur Anwendung gekommene Geschwindigkeitsmessgerät des Typs ES 3.0 bedarf es nämlich einer Fotolinie, die aus zwei Punkten rechts und links der Fahrbahn besteht (z.B. Farbmarkierung an der Leitplanke und ihr gegenüber auch mit einer Farbmarkierung oder einem aufgestellten Hütchen).
So musste im Ergebnis das Gericht unseren Mandanten von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freisprechen. Die Kosten des Verfahrens fielen der Landeskasse zur Last. Das betrifft auch die Anwaltskosten.
Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung!
Bei verkehrsrechtlichen Problemen steht Ihnen unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Stefan Richter, zur Verfügung.
Herr Richter kann Sie aufgrund seiner Erfahrungen schnell und kostenlos über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und möglichen Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Gern können Sie auch gleich mit ihm am Telefon über Ihr Problem sprechen.
Service für Rechtsschutzversicherte
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