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Geldanlagen >> Offene Fonds
Dachfonds: Enttäuschend und oft schadenersatzträchtig
21.6.2011

Berlin, den 22. Juni 2011. Viele Banken und Sparkassen bieten Kunden, die eher konservativ veranlagt sind und sich nicht den riskanten Schwankungen an den Märkten aussetzen wollen, sondern nur etwas mehr als Festgeld- oder Sparbuchzinsen wünschen, Dachfonds an. 

 

„Das Beste unter einem Dach!“
 - so oder ähnlich werden Dachfonds beworben. Sicherheit soll mit Rendite kombiniert werden. Erfahrene Finanzexperten versprechen, den Fonds mit diesem Ziel zu managen. Sie  bündeln dann verschiedene Immobilieninvestments in einem Produkt und streuen damit die Risiken. Je nachdem, wie sicherheits- oder chancenorientiert der Anleger ist, bekommt er maßgeschneidert „seinen“ Dachfonds. 

 

„Unter jedem Dach ein ‚Ach’“?
Nicht jeder Dachfonds ist eine Enttäuschung oder gar ein Verlustgeschäft für den Anleger. Doch gerade Dachfonds, die in den letzten Jahren aufgelegt wurden und die über einen hohen Anteil an offenen Immobilienfonds verfügen, haben gelitten und Verluste gemacht.
Gewinn ist nur der Bank- bzw. Sparkasse garantiert, die unabhängig von der Entwicklung des Fonds Gebühren und Aufschläge kassiert. Für die Anleger sind die Ergebnisse oft enttäuschend. Am deutlichsten tritt das Missverhältnis von Kosten und Wertentwicklung in den stabilitäts- und rentenorientierten Portfolios zu Tage. Vor allem Abschlüsse der letzten Jahre weisen häufig negative Wertentwicklungen auf. 

 

Schadenersatz bei Falschberatung
Schadenersatzansprüche kann der Anleger geltend machen, wenn er über seine Anlage falsch beraten wurde oder wenn diese nicht seinem Anlegerprofil, vor allem seiner Risikobereitschaft, entspricht. Wer über die Risiken und Besonderheiten der offenen Immobilienfonds, die einst als absolut sicher und wertstabil galten, nicht aufgeklärt wurde, sollte im Schadensfall seine Anlage prüfen lassen. Viele Geldinstitute wissen um ihr Versäumnis und sind deshalb nach einer entsprechenden anwaltlichen Ansprache überwiegend schnell bereit, den Schaden wieder gut zu machen.

 

Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Dachfondsbeteiligung. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.

 

Unsere Erfolge
Wir haben in einer Vielzahl von Fällen Mandanten mit einer Fondsbeteiligung zum Schadenersatz verholfen. Nicht zuletzt auf Grund unserer bankinternen Kenntnisse reicht oft ein außergerichtliches Vorgehen für den Erfolg.

 

Referenz
Wir wurden von der „Wirtschaftswoche“ als „Top-Anlegerschutzkanzlei“ ausgewiesen. Regelmäßig publizieren wir zur Anlageberatung und -vermittlung in der Fachpresse.
Tagespresse und Fernsehanstalten nutzen unser Expertenwissen.

 


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:15
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