HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Bank- und Kreditrecht >> Fremdwährungsdarlehen
Fremdwährungsdarlehen bei fremdfinanzierten Kapitalanlagen können Schadenersatzansprüche für die Anleger begründen
21.6.2011

Berlin, den 21. Juni 2011. Fremdwährungsdarlehen sind hochriskante Währungswetten, die nicht nur private Eigenheimfinanzierungen torpedieren, sondern auch Anleger von Kapitalanlagen erheblich schädigen können.

 

Eigenheimfinanzierung mittels Fremdwährungsdarlehen
Vor einigen Jahren galt es als besonders clever, Eigenheimfinanzierungen mittels eines Fremdwährungsdarlehens zu realisieren. Meist geschah dies in Schweizer Franken, da seinerzeit die Zinsen in der Schweiz nur etwa halb so hoch waren wie in Deutschland und der Euro-Kurs nach oben ging. Doch mit der Euro-Schwäche erwies sich das Fremdwährungsdarlehen als denkbar schlechte Entscheidung. Diese äußerst riskante Währungswette führte bei denen, die nicht über genügend Kapital verfügen, um die nunmehr oft ganz erheblich steigenden Belastungen zu tragen, schlimmstenfalls zum Verlust der Immobilie.

 

Kapitalanlagen und Fremdwährungsdarlehen
Aber nicht nur private Immobilienkäufer und „Häuslebauer“ leiden gegenwärtig unter den inzwischen belastenden Fremdwährungsdarlehen, zu denen ihnen Banken und freie Kreditvermittler geraten haben. Auch viele Investoren von Kapitalanlagen haben ihre Projekte nicht nur mit den Anteilen ihrer Anleger finanziert, sondern ebenfalls auf  Fremdwährungsdarlehen bei der Innenfinanzierung zurückgegriffen. Wenn sich die Risiken dieser Finanzierung heute realisieren und die Kapitalanlage in eine Schieflage gerät, weil die Darlehensbelastung eine ungeahnte Höhe erreicht, stellt sich für die Anleger die Frage, wie sie für sich Schaden abwenden können.

 

Kapitalanlagen zur Altersvorsorge
Viele Kapitalanlagen werden damit beworben, dass sie zur Altersvorsorge geeignet seien. Im Vertrauen auf diese Zusicherung in den einschlägigen Werbematerialien sowie im Beratungsgespräch mit dem Vermittler der Anlage kommen dann die Verträge zustande. So wurden auch Kapitalanlagen zur Altersvorsorge vermittelt, bei denen die Fremdfinanzierung über die scheinbar so lukrativen Fremdwährungsdarlehen einkalkuliert wurde. Die erheblichen Risiken, die damit für ihren Fonds oder ihre Unternehmensbeteiligung verbunden sind, wurden in der Anlageberatung oft verschwiegen, heruntergespielt oder den Anlegern nicht verständlich erläutert.

 

Schadenersatzanspruch bei Fremdwährungsdarlehen
Die Rechtsprechung ist in Sachen Kapitalanlagen zur Altersvorsorge eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat hier die Prämisse gesetzt, dass nur dann einen Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet ist, wenn es bei ihr zu keinen Verlusten kommen kann. Anlagen, die auf Kurs- und Zinsentwicklungen spekulieren, und sei es nur durch eine Bemischung von Fremdwährungsdarlehen bei der Finanzierung, gehören eindeutig nicht dazu. Deshalb haben Anleger, deren Altersvorsorgemodell ein Fremdwährungsdarlehen enthält und dadurch Schaden genommen hat, gute Chancen auf Schadenersatz.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. 

 

Service für Rechtschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Fremdwährungsdarlehen
24. Mai 2012 - 08:11
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema