Berlin, den 15. Juni 2011. Die Bundesregierung hat mit Datum vom 6. Juni 2011 einen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (BT-Drs. 17/6051) vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Missständen im Bereich des Grauen Marktes entgegenzuwirken, indem Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter in diesem Anlagebereich ausgedehnt werden.
Problem
Der Graue Kapitalmarkt ist kaum gesetzlich geregelt. Die Folge: Unseriöse Anbieter werben Anleger mit z.T. fragwürdigen Finanzprodukten. Der Vertrieb liegt vielfach in den Händen unzureichend geschulter Anlagevermittler und –berater, die nichts anderes sind, als Verkäufer und provisionsgesteuert ihre eigenen Interessen wahrnehmen und so seit Jahren Schäden in Milliardenhöhe bei einer Vielzahl gutgläubiger Verbraucher verursachen.
Lösung
Der Gesetzentwurf zielt grundsätzlich darauf ab, den Grauen Kapitalmarkt effizienter zu regulieren und zu beaufsichtigen. Neben dem Gebot der anlegergerechten Beratung sind insbesondere folgende Pflichten bzw. Maßnahmen vorgesehen:
- Offenlegung der Provisionen
- Protokollierung der Beratungsgespräche
- Verkaufsprospekte werden inhaltlich reglementiert
- Prospekte werden strengen Prüfungsmaßstäben unterworfen
- Kurzinformationsblätter („Beipackzettel“) müssen erstellt werden
- Streichung der kurzen Verjährungsfristen im Prospekthaftungsrecht und
- Erleichterung der Haftungsvoraussetzungen im Bereich der Prospekthaftung
- Anlageverkäufer und Anlageberater sollen Sachkundenachweis und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen
Vermittler von Finanzanlagen werden in das von den Industrie- und Handelskammern geführte Register für Versicherungsvermittler aufgenommen
Zudem sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten beim Wertpapierhandel zur Schaffung eines einheitlichen Anlegerschutzniveaus auch für gewerbliche Vermittler und Berater gelten.
Kommentar
Die Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarktes ist überfällig. Schon lange ist bekannt, wie viel Schaden und Leid in diesem Bereich den Verbrauchern Jahr für Jahr durch unseriöse Initiatoren und Vertriebe zugefügt wird. Auch wenn mit diesem Gesetzentwurf nicht alle Probleme gelöst werden – man denke nur an die zu kurzen Verjährungsfristen – so wird damit zumindest ein Anfang gemacht.
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