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Insolvenzverfahren: Erfolgreiche Verteidigung gegen Forderungen des Insolvenzverwalters!
16.6.2011

Berlin, den 16. Juni 2011.  Unsere Mandanten hatten eine Unternehmensbeteiligung bei einer großen Immobilienanlagen- und Vermögensmanagement AG – der Göttinger Gruppe - gezeichnet und nach mehreren Jahren gekündigt. Das Unternehmen blieb zunächst die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens schuldig, verpflichtete sich aber später in einem Vergleich zur Ratenzahlung. Da die Zahlungen wiederum ausblieben, leiteten wir die Zwangsvollstreckung ein, so dass dann ein Teil der geschuldeten Summe ausgezahlt wurde.

 

Insolvenz und Rückzahlungsforderung
Das Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter forderte nunmehr unsere Mandanten auf, die ausgezahlte Summe an das insolvente Unternehmen zurück zu zahlen. Als sie dieser Forderung nicht nachkamen, klagte der Insolvenzverwalter.

 

Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen
Auf Grund unseres Vortrages wies das Gericht die Klage des Insolvenzverwalters ab. Das Unternehmen hat keinen Rückzahlungsanspruch aus einer Insolvenzanfechtung. Unsere geschädigten und verklagten Mandanten wussten nichts von den Umständen, die zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führten. Die von uns erzwungenen Zahlungen des angeschlagenen Unternehmens an unsere Mandanten konnten nicht als eine Gläubigerbenachteiligung angesehen werden.

Fazit: Eine Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter ist prinzipiell gefährlich, führt jedoch nicht automatisch zum Erfolg. Gerade bei fehlgeschlagenen Investitionen lohnt es sich, genau zu prüfen, ob tatsächlich ein Anfechtungsgrund vorliegt. Der geschädigte Anleger sollte nicht tatenlos hinnehmen, dass dann auch noch im Insolvenzverfahren sein Schaden vergrößert wird.

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie mit Forderungen eines Insolvenzverwalters einer fehl geschlagenen Kapitalanlage konfrontiert werden, so prüfen wir für Sie kostenfrei in einer Ersteinschätzung, welche Ansprüche und Erfolgsaussichten Sie bei der Abwehr dieser Forderungen haben. Wir sagen Ihnen auch, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:10
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