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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Fonds: Gesellschafterversammlung Neue Bundesländer No. 1 GdbR – Fondsgesellschaft verteidigt sich nicht gegen Klage der Corealcredit Bank
26.5.2011

Berlin, den 26. Mai 2011. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat am 24.5.2011 Gesellschafter des Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR auf ihrer Gesellschafterversammlung in Kassel vertreten. Anlass für das Treffen war die Klage der Corealcredit Bank AG auf Zahlung von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 2,5 Mill. EUR gegen die Fondsgesellschaft. Hier unser Kurzbericht und

Kommentar:

 

Anwesenheit und Stimmbildung
Der Einladung waren ca. 30 Anleger gefolgt; insgesamt war ca. die Hälfte der Anteile des Fonds an der Versammlung vertreten. Die verbliebenen Anteile wurden von Anwälten und Interessengemeinschaften vertreten. Zudem verfügt die Sparkasse Rhein Neckar Nord, deren Anwalt ebenfalls anwesend war, aufgrund von Darlehensrückabwicklungen, mittlerweile über 30% der Anteile.
Die Geschäftsführung des Fonds verkündete, die Stimmrechte der abwesenden Anleger nicht zu übernehmen. Dann wurde klargestellt, dass die Sparkasse Rhein Neckar Nord die Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Anteile hält. So stand von Anfang an fest, dass auf dieser Gesellschafterversammlung die Sparkasse das Sagen hat.

 

Lage der Fondsgesellschaft
Der Geschäftsführer des Fonds, Herr Paupers, stellte anhand eines Sonderberichts für das Jahr 2010 die wirtschaftliche Lage des Fonds vor. Der Fonds hat keine Einnahmen. Das Objekt Sangerhausen wurde im Jahr 2010 zwangsversteigert. Die  Objekte Wolmirstedt und Ebersbach stehen unter Zwangsverwaltung und werden demnächst versteigert.

 

Ergebnis der Versammlung
Ziel der Versammlung war, zu entscheiden, ob sich die Fondsgesellschaft gegen die Klage der Corealcredit Bank verteidigen sollte oder nicht. Der Anwalt der Sparkasse Rhein Neckar Nord stimmte gegen eine Verteidigung ab.

 

Kommentar
Die Fondsgesellschaft verteidigt sich nicht gegen die Klage, sodass ein Versäumnisurteil ansteht. Die Bank wird dann gegen die Fondsgesellschaft das Urteil vollstrecken. Da diese kein Geld mehr hat, wird sie ihre Anleger zur Zahlung der Forderung auffordern. Abgesehen davon könnte die Bank diese Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen die Anleger pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. Dann würden die Anleger nochmals aufgefordert werden, die quotale Haftung an die Bank zu zahlen. Nur den Anlegern, die im Jahr 2009 der Forderung der Bank nachgekommen sind, droht keine neue Inanspruchnahme, da sie davon ausdrücklich freigestellt wurden.
Es ist aber auch denkbar, dass entweder die Geschäftsführung des Fonds, die Corealcredit Bank oder ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Sollte es dazu kommen, könnte der Insolvenzverwalter die Anleger auf Zahlung der quotalen Haftung in Anspruch nehmen.

Anleger haben weiterhin eigene Ansprüche
An den Ansprüchen, die Anlegern gegen die innenfinanzierenden Banken haben, ändert sich nichts. Sie können den Einwand der Beteiligung an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung den Banken im Falle einer direkten Inanspruchnahme entgegenhalten bzw. die Banken selbst auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Vgl. dazu auch die aktuellen anlegerfreundlichen Urteile gegen die innenfinanzierende Bank des Cumulus-Fonds Hettstedt. 

 

Unser Angebot
Wir prüfen Ihre Beteiligung kostenlos und geben Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Wir sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Zudem  sagen wir Ihnen, ob wir für Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Achtung: Verjährung droht zum Jahresende!
Anleger sollte ihre Beteiligung alsbald auf Ansprüche prüfen lassen, denn zum Ende des Jahres 2011 droht deren Verjährung.

 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:09
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