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Versicherungen >> Krankenversicherung
Lasik-Operation: Gericht verurteilt Krankenversicherung zur Kostenübernahme für unseren Mandanten
30.5.2011

Berlin, den 30. Mai 2011: In einem Verfahren vor dem Landgericht München haben wir für unseren Mandanten die Kostenübernahme für seine LASIK-Operation durch eine private Krankenversicherung erstritten.

 

Der Fall
Unser Mandant, der bei der Nürnberger Krankenversicherung AG privat krankenversichert ist, litt an einer Kurzsichtigkeit auf beiden Augen, verbunden mit einer Stabsichtigkeit, einem sog. Astigmatismus. Im Alltag, insbesondere bei Arbeiten am Computer, klagte er über starke Beschwerden wie Müdigkeit, trockene und brennende Augen. Zur Behebung seiner Fehlsichtigkeit beantragte er bei seiner Versicherung die Übernahme der Kosten für eine Lasik-Operation. Doch die Versicherung lehnte ab. Auch die Bescheinigung eines Augenarztes, dass die Indikation für eine Operation gegeben sei, änderte nichts daran. Zur Begründung führte die Versicherung aus, dass eine refraktive chirurgische Versorgung grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog gehöre, hingegen eine Therapie mit Brille oder Kontaktlinsen schon.
Unser Mandant ließ schließlich die Operation durchführen und klagte dann auf volle Erstattung der Operationskosten.

 

Die Entscheidung
Das Gericht befand, dass unser Mandant Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Lasik-Operation hat und verurteilte daher die Krankenversicherung zur Kostenübernahme.
Die Operation sei im Sinne der Versicherungsbedingungen medizinisch notwendig gewesen.
Bei der Fehlsichtigkeit handele es sich um eine Krankheit. Brillen und Kontaktlinsen seien nicht geeignet, die Fehlsichtigkeit zu heilen. Die Lasik-Operation zähle zu den dafür medizinisch anerkannten Behandlungsmethoden; die Kosten seien deshalb zu übernehmen.

 

Landgericht München I, Urteil vom 13.05.2011 (noch nicht rechtskräftig).

 

Kommentar
Erneut ist es unserer Kanzlei gelungen, für einen privat Versicherten die Kostenübernahme für seine Lasik-Operation zu erstreiten. Leider verweigern noch immer Versicherungen die Zahlung der Behandlungskosten und verweisen auf die billigere Brille oder die Kontaktlinsen, obwohl die Gerichte mittlerweile ganz überwiegend - wie im vorliegenden Fall - zugunsten der Versicherten entscheiden. So sind die Betroffenen gezwungen, einen Anwalt einzuschalten, um die Erstattung der Operationskosten durchzusetzen. Da sich nicht jeder Versicherte bei einer Absage wehrt, „rechnet“ sich diese Vorgehensweise für die Versicherungen, auch wenn sie dann bei einer Verurteilung neben den Operationskosten sämtliche Kosten des Verfahrens, auch die Anwaltskosten der Versicherten, tragen müssen.

 

Referenz
Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen die Kostenerstattung für unsere Mandanten erstritten. Ganz überwiegend können wir unseren Mandanten mittlerweile bereits außergerichtlich bzw. in einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren helfen.

 

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Fachanwältin für Versicherungsrecht
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24. Mai 2012 - 08:08
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