Berlin, den 6. Juni 2011. Abgeordnete der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 16.5.2011 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/5859) an die Bundesregierung zum Anlegerschutz gestellt.
Anlass
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte angekündigt, die Qualität der Anlageberatungen von Kreditinstituten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen. Bislang bekannt sind aber nur Stichproben der Stiftung Warentest in Banken und Sparkassen, die erschreckend schlechte Ergebnisse zu Tage brachten. Dass die meisten Kreditinstitute sich nicht an die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) halten, sei Grund genug, deren Einhaltung staatlich zu überprüfen.
Fragen
Mit insgesamt 34 Fragen wird die Bundesregierung aufgefordert, Auskunft über ihre Bemühungen zu geben, wie der Anlegerschutz durch staatliche Kontrollen verbessert werden kann. Unter anderem wird gefragt:
„1. Hat die BaFin bei jenen Instituten, bei denen die Markterhebung zu den Beratungsprotokollen Anfang 2010 Mängel in der Protokollierung der Anlageberatung offenbarten …, im Rahmen der jährlichen Prüfung nach § 36 WpHG oder anderen aufsichtlichen Prüfungen untersucht oder untersuchen lassen, ob die Mängel beseitigt wurden?
2. Inwieweit haben die Institute, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, mittlerweile geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen?
3. Wurden gegenüber jenen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, Sanktionen verhängt? …
11. Wer ist derzeit mit der Vorbereitung des Einsatzes von verdeckten Testkäufern zur Überprüfung der Qualität von Anlageberatungen betraut?
12. In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen?
13. In welchem Monat in 2011 werden verdeckte Testkäufer erstmals zum Einsatz kommen?
14. Ist es richtig, dass die BaFin die verdeckten Kontrollen nicht selbst durchführen, sondern hierfür auf externe Dienstleister zurückgreifen wird …? Wenn ja, warum? …
21. Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen werden verdeckte Testkäufe künftig durchgeführt werden?
22. Bei wie vielen Kreditinstituten muss nach Auffassung der Bundesregierung eine konkrete Anlageberatungssituation überprüft werden, um insgesamt eine aussagefähige Stichprobe zu erhalten? …
24. Werden die Ergebnisse der Testkäufe unter Nennung der betroffenen Finanzinstitute künftig veröffentlicht, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? …
27. Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass verdeckte Testkäufe auch bei bankenunabhängigen freien Finanzvertrieben durchgeführt werden? …“
Kommentar
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten es zu Recht mit dem alten Grundsatz, „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Die alarmierenden Stichproben der Stiftung Warentest bei Banken und Sparkassen sollten in der Tat die Aktivitäten der Bundesregierung beim Anlegerschutz beschleunigen. Je weniger Kontrolle, um so größer die tagtägliche Gefahr für die Anleger, Schaden zu nehmen. Wir werden Sie über die Antwort der Bundesregierung wie auch über ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes unterrichten.
Ersteinschätzung kostenlos!
Sollten Sie Schaden durch eine Falschberatung Ihres Vermittlers bzw. Beraters erlitten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger.
Wir publizieren zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.