Berlin, den 26. Mai 2011. Unsere Rechtsanwältin Jana Meister hat sich am 23. Mai in „Die Zeit“ in dem Artikel „Aufstand der Anleger - Nach einem Gerichtsurteil rebellieren viele Eigner von Immobilienfonds gegen das Management. Nicht alle verfolgen hehre Ziele.“ zum Anlegerschutz geäußert.
Mit Anschriften Widerstand organisieren
Der Artikel beschreibt wie nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Anfang des Jahres die Fondsinitiatoren auf Anfrage die Liste ihrer Anleger mit Namen und Anschriften herausgeben müssen. Der Hintergrund ist die Unzufriedenheit vieler Anleger mit der Geschäftsführung ihrer Fonds.
Die Geschäftsführer geschlossener Fonds können über die Fondsobjekte beinah nach Gutdünken verfügen, obwohl diese dem Fonds, d.h. den Anlegern gehören. Obwohl Miteigentümer, haben diese faktisch keinen Einfluss. Die Gesellschafterversammlungen dominieren die Geschäftsführer mit komfortablen Mehrheiten, weil sie die Stimmrechte der ganz überwiegend abwesenden Anleger ausüben. Das BGH-Urteil eröffnet nun den Anlegern die Möglichkeit, sich zu organisieren und zu wehren. Abgesehen von den Adlon-Anlegern begehren auch die Anleger „Dubai-Fonds des Anbieters ACI oder den Ostimmobilien-Fonds aus dem Hause Fibeg … gegen die Fondsführung auf“, heißt es in dem Beitrag.
Cumulus-Fonds
Auch bei den Cumulus-Fonds „bewegen“ sich die Anleger. Der Grund: „Bei etlichen Fonds, so auch beim Cumulus Neue Bundesländer 1, wurden Anleger aufgefordert, Sanierungsbeiträge zu zahlen“, berichtet Rechtsanwältin Jana Meister. Der Frust der Anleger ist verständlich: Anfang des Jahres stellte das Landgericht Frankenthal fest, dass Anleger des Cumulus-Fonds Hettstedt arglistig getäuscht wurden. Ein Unternehmen der Fibeg-Gruppe hatte 1992 ein Einkaufszentrum erworben und nur drei Tage später mit einem Aufschlag von 28 % an den Fonds verkauft.
Sanieren sollte nur, wer’s kann
Gelingt es unzufriedenen Anlegern tatsächlich die Geschäftsführung abzulösen, dann rät Jana Meister: „Den Posten eines Geschäftsführers sollten nur erfahrene Sanierer übernehmen.“ Außerdem sei es wichtig, dass „ein nennenswerter Teil ihrer Vergütung nur im Erfolgsfall fließt“.
Achtung Verjährung!
Zum Ende des Jahres 2011 verjähren Ansprüche auf Schadenersatz gegen Banken und Anlageberater bei Immobilienfonds, aber auch bei Windenergiefonds Medienfonds, Schiffsfonds, Solarfonds, Flugzeugfonds, Lebensversicherungsfonds etc. die vor dem Jahre 2002 gezeichnet wurden. Danach können Schadenersatzansprüche nicht mehr mit einer Klage durchgesetzt werden.
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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger.
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