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Geldanlagen >> Unternehmensbeteiligungen
BEMA: Gansel Rechtsanwälte reicht weitere Klage gegen Vermittler wegen Falschberatung ein
17.5.2011

Berlin, den 17.05.2011. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat erneut Klage für BEMA-Geschädigte eingereicht. Ziel des Klageverfahrens beim Landgericht Köln ist die Rückabwicklung der kreditfinanzierten atypisch stillen Beteiligung unserer Mandanten.

 

Aktuell: BEMA: Gansel Rechtsanwälte erstreitet gegen die OSPA komplette Rückabwicklung von Beteiligung und Darlehen (13.10.2011)

 

Der Fall
Unseren Mandanten wurde im Februar 2004 eine Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 5.112,92 € zzgl. 8 % Agio vermittelt. Die OstseeSparkasse Rostock (OSPA) finanzierte ihnen diese Kapitalanlage.

 

Die „negative Presse“ zur CURA/BEMA
Der Vermittler der Beteiligung verschwieg unseren Mandanten in dem Verkaufsgespräch, dass sowohl das „Handelsblatt“ als auch die Zeitschrift „Finanztest“ bereits mehrfach eindringlich von dem Erwerb der atypisch stillen Beteiligung abgeraten hatten.
Schon im Februar 2000, als die BEMA noch CURA hieß, schätzte das „Handelsblatt“ diese Kapitalanlage als unrentabel ein. Im September 2000 warnte dann die „Finanztest“ ausdrücklich vor der Zeichnung dieser Unternehmensbeteiligung. Auch in den Folgejahren riss die negative Presse nicht ab. Immer wieder wurde eine Beteiligungen an der BEMA als riskant bezeichnet. Zwei Monate vor Zeichnung der Beteiligung durch unsere Mandanten erschien schließlich noch einmal in der „Finanztest“ ein „groß aufgemachter“ ausführlicher Artikel unter der Überschrift: „Der Stille ist oft der Dumme“. Die Teilüberschrift lautet: „Viele Anbieter empfehlen stille Beteiligungen an Unternehmen als ideale Altersvorsorge. Doch Gewinne sind unsicher. Für Verluste müssen die Anleger haften.“ Der Artikel wurde flankiert durch eine deutlich hervorgehobene Rubrik mit der Überschrift „Diese Firmen stehen auf unserer Warnliste“. In der Aufzählung steht die BEMA an erster Stelle.

 

Unser Rechtsstandpunkt
Unsere Mandanten haben Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler ihrer BEMA-Beteiligung, weil dieser sie nicht über die umfangreiche negative Presse aufgeklärt hat. Hätten unsere Mandanten vor Zeichnung von auch nur einem negativen Pressebericht erfahren oder wären sie ordnungsgemäß über die Risiken des kreditfinanzierten Beteiligungserwerbs aufgeklärt worden, hätten sie die atypisch stille Beteiligung an der BEMA nicht gezeichnet und auch kein Darlehen bei der OSPA aufgenommen. Ihnen war an einer sicheren Anlage gelegen; sie wollten keine Verluste riskieren.
Die herrschende Rechtsprechung besagt, dass dann, wenn in der Fachpresse wiederholt negativ über eine Kapitalanlage berichtet wird, der Anlageberater seinen Kunden darüber informieren muss. Das fordert der Bundesgerichtshof (BGH) z.B. in einer Entscheidung vom 5.3.2009, Az.: III ZR 302/07: „Ein Anlageberater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, das er empfehlen will. Dazu gehört auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse.“ Diese Rechtsauffassung hat der BGH mit Urteil vom 5.11.2009, Az.: III ZR 302/08, noch einmal bestätigt.
 
Unsere Publikation
T. Gansel/A. Gängel, "Das Recht der Anleger, über negative Presse aufgeklärt zu werden", VuR, 4/2010, S. 127-136

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Sollten auch Sie – durch die OSPA finanziert – als atypisch stiller Gesellschafter an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Anleger, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.

 

Service für Rechtsschutzversicherte

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Unsere Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:04
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