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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Quinz KG: Anlage prüfen lassen – Verjährung droht!
16.5.2011

Berlin, den 16. Mai 2011. Anleger der Quinz Grundstücksgesellschaft Objekte Haar und Deisenhofen KG (Quinz KG) haben uns damit beauftragt, zu überprüfen, ob gegenüber Herrn Jürgen A. Quinz und der Axxiom AG (ehemals J.A. Quinz Holding GmbH) Ansprüche auf Rückabwicklung ihrer Beteiligung bestehen. Nach einer ersten Prüfung der maßgeblichen Unterlagen gehen wir davon aus, dass ein entsprechendes Vorgehen Aussicht auf Erfolg haben kann.

 

Die Quinz KG
Bei der Quinz KG handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, der in zwei von Herrn Jürgen A. Quinz und Herrn Klaus Quinz erworbene Objekte in Haar und in Deisenhofen investiert hat. Dabei wurde unseren Mandanten versprochen, dass sie, nachdem sie bis ca. Ende 2008 im Rahmen eines Sparplanes regelmäßig Einzahlungen geleistet haben, ab dem Jahr 2009 und bis zum Jahr 2027 regelmäßig Ausschüttungen erhalten werden. Bisher ist allerdings überhaupt noch kein Geld an unsere Mandanten zurückgeflossen und es steht zu befürchten, dass sich daran auch künftig nichts ändern wird.

 

Das Verjährungsproblem
Obwohl die Anleger der Quinz KG erst kürzlich von der negativen Entwicklung ihrer Investition erfahren haben, droht bereits in naher Zukunft die Verjährung von eventuellen Schadensersatzansprüchen.

Das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 eingeführte Verjährungsrecht sieht unter anderem eine absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) von 10 Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs vor. Für „Altansprüche“, die vor dem Jahr 2002 entstanden sind, ist der Anfang des Jahres 2002 der Stichtag für den Beginn der 10-Jahres-Frist. Damit droht für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt mit Ablauf des 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Verjährung.

Wer also Anzeichen für einen Schaden wahrnimmt, sollte unbedingt vor Jahresende seine Beteiligung auf Ansprüche prüfen lassen, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

 


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de

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24. Mai 2012 - 08:03
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