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Geldanlagen >> Offene Fonds
Offene Immobilienfonds: Viele Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011. Anleger sollten rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen!
15.5.2011

Berlin, den 15. Mai 2011. Zum Jahresende verjähren viele Ansprüche auf Schadenersatz gegen Banken und Anlageberater bei offenen Immobilienfonds. Danach können Schadenersatzansprüche nicht mehr mit einer Klage durchgesetzt werden.

 

Das Verjährungsproblem
Regelmäßig wird in Prozessen, in denen geschädigte Kapitalanleger Ansprüche wegen falscher Information oder falscher Beratung gegen Vermittler und Berater als auch gegen Banken und Emittenten geltend machen, wenn irgend möglich, die Einrede der Verjährung erhoben.
Das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 eingeführte Verjährungsrecht sieht eine absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) von 10 Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs vor. Damit endet für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt am 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Wer also eindeutige Anzeichen für einen Schaden wahrnimmt, sollte unbedingt vor Jahresende seine Immobilienfondsbeteiligung auf Ansprüche prüfen lassen und gerichtlich geltend machen, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

 

Anzeichen für einen Anlageschaden
• ausbleibende Ausschüttungen
• fehlende Steuervorteile
• verlangte „Nachschüsse“
• negative Geschäftsberichte/Rechenschaftsberichte
• niedriges Auseinandersetzungsguthaben
• Insolvenzankündigungen

 

Vorsorge ist besser als Nachsicht
Viele Kapitalanlagen laufen länger als 10 Jahre, ohne dass es in dieser Zeit zu gravierenden Auffälligkeiten hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligung kommt. So merken die Anleger ohne genauere Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer Geldanlage und ohne Hinweise der Medien selten, dass entgegen den Zusicherungen der Vermittler und Berater ihre Beteiligung  möglicherweise faktisch wertlos sind. Kommt diese Erkenntnis erst nach Ablauf der 10 Jahre, so scheitert die gerichtliche Geltendmachung berechtigter Ansprüche an der Verjährungseinrede des Beklagten. Deshalb:
Auch bei geringsten Zweifeln Kapitalanlage fachanwaltlich prüfen lassen!

 

Ersteinschätzung kostenlos!
Anleger die Geld verloren haben oder denen der Verlust droht, sind verständlicherweise kaum gewillt, Geld für eine Prüfung auszugeben, um am Ende ggf. zu erfahren, dass man nichts für sie tun kann. Wir nehmen Ihnen dieses Risiko und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren.

 

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Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds.
Wir publizieren zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Ausgewählte offene Immobilienfonds, bei denen Anleger auf ihr Geld warten*

  • Axa Immoselect     16.11.2011
  • CS Euroreal      18.05.2012
  • Degi International    16.11.2011
  • Degi Europa      In Abwicklung
  • Kanam Grundinvest     06.05.2012
  • Kanam US Grundinvest    In Abwicklung
  • Morgan Stanley P2 Value    In Abwicklung
  • SEB ImmoInvest     05.05.2012
  • TMW Weltfonds     08.02.2012

 

*Quelle: Handelsblatt vom 12. Mai 2011, S. 41


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:03
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