Berlin, den 15. Mai 2011. Zum Jahresende verjähren viele Ansprüche auf Schadenersatz gegen Banken und Anlageberater bei offenen Immobilienfonds. Danach können Schadenersatzansprüche nicht mehr mit einer Klage durchgesetzt werden.
Das Verjährungsproblem
Regelmäßig wird in Prozessen, in denen geschädigte Kapitalanleger Ansprüche wegen falscher Information oder falscher Beratung gegen Vermittler und Berater als auch gegen Banken und Emittenten geltend machen, wenn irgend möglich, die Einrede der Verjährung erhoben.
Das mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 eingeführte Verjährungsrecht sieht eine absolute Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) von 10 Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs vor. Damit endet für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt am 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Wer also eindeutige Anzeichen für einen Schaden wahrnimmt, sollte unbedingt vor Jahresende seine Immobilienfondsbeteiligung auf Ansprüche prüfen lassen und gerichtlich geltend machen, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Anzeichen für einen Anlageschaden
• ausbleibende Ausschüttungen
• fehlende Steuervorteile
• verlangte „Nachschüsse“
• negative Geschäftsberichte/Rechenschaftsberichte
• niedriges Auseinandersetzungsguthaben
• Insolvenzankündigungen
Vorsorge ist besser als Nachsicht
Viele Kapitalanlagen laufen länger als 10 Jahre, ohne dass es in dieser Zeit zu gravierenden Auffälligkeiten hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligung kommt. So merken die Anleger ohne genauere Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer Geldanlage und ohne Hinweise der Medien selten, dass entgegen den Zusicherungen der Vermittler und Berater ihre Beteiligung möglicherweise faktisch wertlos sind. Kommt diese Erkenntnis erst nach Ablauf der 10 Jahre, so scheitert die gerichtliche Geltendmachung berechtigter Ansprüche an der Verjährungseinrede des Beklagten. Deshalb:
Auch bei geringsten Zweifeln Kapitalanlage fachanwaltlich prüfen lassen!
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Ausgewählte offene Immobilienfonds, bei denen Anleger auf ihr Geld warten*
- Axa Immoselect 16.11.2011
- CS Euroreal 18.05.2012
- Degi International 16.11.2011
- Degi Europa In Abwicklung
- Kanam Grundinvest 06.05.2012
- Kanam US Grundinvest In Abwicklung
- Morgan Stanley P2 Value In Abwicklung
- SEB ImmoInvest 05.05.2012
- TMW Weltfonds 08.02.2012
*Quelle: Handelsblatt vom 12. Mai 2011, S. 41
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