Berlin, den 4. Mai 2011. Am 2. Mai weihte die Bundeskanzlerin an der Ostsee den ersten kommerziellen Offshore-Windpark Deutschlands, „Baltic 1“, ein. Windkraft liegt im Trend der Energieerzeugung. Doch es geht hier nicht nur um Strom. Immer mehr Anleger investieren ihr Geld in Windkraftfonds. Doch Vorsicht: Manch ein Fonds erweist sich als wenig rentabel. Rechtsanwalt André Felgentreu hat sich dazu am 1. Mai in der „Welt am Sonntag“ geäußert.
„Anleger warten vergeblich auf Geld aus Ökofonds“
Unter dieser Überschrift wird ein konkreter Fall geschildert. Der Anleger hatte sich im Jahre 2001 mit 30.000 EUR am Windpark Lüdersdorf in Brandenburg beteiligt. Die zehn Windräder dieser Anlage sollten bis zu 8 % Rendite pro Jahr erbringen. Doch bis heute bekam er keine Ausschüttung. Der Prospekt der WKN Windkraft Nord Beteiligungs-GmbH sah eine jährliche Leistung des Windparks vor, die nie erreicht wurde. Der Ertrag blieb so gering, dass die Einnahmen nur zur Schuldentilgung bei der Bank reichten.
Der geschilderte Fall ist leider kein Einzelfall. Tausende Anleger anderer Windkraftfonds warten vergeblich auf ihre versprochenen Renditen. Und mit jeder neuen Windkraftanlage drohen - bei falscher Kalkulation und unter ungünstigen Umständen – Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und letztlich für den Anleger ein Totalverlust seiner Einlage.
Falschberatung führt zum Schadenersatzanspruch
Sowohl Falschberatung als auch Fehlkalkulationen führen dazu, dass immer mehr Anleger einen finanziellen Schaden erleiden. Unsere Kanzlei bekommt deshalb regelmäßig Anfragen geschädigter und besorgter Anleger. Rechtsanwalt André Felgentreu, Spezialist für Umweltfonds, dazu: „Die Anleger können aber Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und ihre Berater geltend machen, wenn die Chancen und Risiken des Investments unzutreffend dargestellt wurden. Dazu gehört auch, dass man von zu hohen Winderträgen ausging. Daneben kann eine unterlassene Plausibilitätsprüfung des Prospektes durch den Berater Schadensersatzansprüche auslösen. Bei Banken, die neben Finanzvertrieben ebenfalls Beteiligungen an Windfonds verkauften, hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2009 darüber hinaus klargestellt, dass eine ordnungsgemäße Beratung nur dann vorliegt, wenn die Bank den Kunden über ihre Provisionen aus dem Geschäft (Kick-Back) aufklärt, was nicht immer der Fall ist.“ Wir nehmen problematische Umweltfonds sehr genau unter die Lupe. Können wir eine Falschberatung nachweisen, machen wir Schadenersatzansprüche geltend.
Achtung Verjährung!
Zum Ende des Jahres 2011 verjähren Ansprüche auf Schadenersatz gegen Banken und Anlageberater bei Windenergiefonds aber auch bei Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Solarfonds, Flugzeugfonds, Lebensversicherungsfonds etc. die vor dem Jahre 2002 gezeichnet wurden. Danach können Schadenersatzansprüche nicht mehr mit einer Klage durchgesetzt werden.
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Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger von Umweltfonds.
Wir publizieren zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
Leseempfehlung
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.