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Special: Geschlossene Fonds >> Lebensversicherungsfonds
Life TIP III: Erhebliche Wertberichtigungen. Wir prüfen Schadenersatzansprüche.
13.4.2011

Berlin, den 13. April 2011. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt einen Mandanten, dessen aktueller Bescheid über den Wert seiner Beteiligung am Life TIP III eine Halbierung seiner Einlagen ausweist.

 

Der Fall
Unser Mandant wurde im Jahre 2004 durch einen Mitarbeiter der Credit Suisse (Deutschland) Aktiengesellschaft zur Altersvorsorge beraten. Im Ergebnis beteiligte er sich am Life Traded Insurance Portfolio Germany, (Life TIP III Germany), einer fondsgebundene Lebensversicherung der Credit Suisse Life & Pensions Aktiengesellschaft (CSLP). Dabei konnte er wählen, ob und in welchem Umfang seine Versicherungsbeiträge dabei in Traded Endowment Policies (TEPs) und/oder in Euro TSLI Class Shares (TSLIs – Traded Senior Life Interests) investiert werden. Die Fact Sheets und die Ergänzenden Produkterläuterungen erläutern, dass es sich bei den TEPs um gebrauchte britische und bei den TSLIs um gebrauchte US-amerikanische Lebensversicherungen handele. Bei letzteren würden ausschließlich gebrauchte „Whole Life“-Versicherungen erworben. Auf Empfehlung des Beraters investierte unser Mandant schließlich in TSLIs in Form einer Einmalzahlung.
Im März 2011 teilte ihm die Credit Suisse Life & Pensions Aktiengesellschaft mit, dass aus seiner Investition von 100.000,00 EUR in das Life Traded Insurance Portfolio nunmehr per 31. Dezember 2010 ein Anlagewert von ca. 44.400 EUR resultiere.

 

Zum Handel mit gebrauchten US- Lebensversicherungspolicen
Lebensversicherungspolicen, die der Versicherungsnehmer nicht mehr benötigt oder sich nicht mehr leisten kann bzw. will, kann er vor deren Ablauf zu Geld machen, indem er sie z.B. am Sekundärmarkt verkauft. Der Erwerber (Investor) zahlt dann die Versicherungsprämien weiter. Verstirbt die versicherte Person, erhält der Investor die Versicherungssumme ausbezahlt. Er kann aber auch schon vor dem Tod der versicherten Person versuchen, die Police seinerseits wieder an einen Dritten zu verkaufen.
Chance und Risiko der Investition in solche Policen liegen also in der Lebenserwartung der versicherten Person(en). Lebt die Person länger als angenommen, sind entsprechend länger Prämien zu zahlen. Die Belastung des Fonds ist daher um so höher, je länger die Policen über den prognostizierten Punkt hinaus gehalten werden müssen.
Je weniger der prognostizierten Todesfälle während der Laufzeit eines US-Policenfonds tatsächlich eintreten, um so mehr ist der Fonds am Ende der Laufzeit davon abhängig, dass und zu welchen Konditionen die verbliebenen Policen wieder am Markt veräußert werden können. Da der Markt auf gestiegene Lebenserwartungen mit einem Preisverfall reagiert, belastet diese Konstellation den Fonds.
Die Abhängigkeit von der Lebenserwartung kann schlimmstenfalls zu Liquiditätsproblemen der Fonds führen. Das betrifft insbesondere US-Policen des Typs „Whole Life“, da ihre Spezifik darin besteht, dass diese Policen ersatzlos verfallen können, wenn die Versicherungsprämien nicht regelmäßig bedient werden. Auch die bislang erbrachten Beiträge werden dann meist nicht zurückgezahlt. Mit anderen Worten: Hier tritt der Totalverlust ein. Deshalb kommt es bei Fonds, die in US-Policen investieren, besonders darauf an, laufend die Versicherungsprämien zu zahlen.

 

Unzureichende Risikoaufklärung führt zum Schadenersatzanspruch
Unser Mandant wurde beim Erwerb seiner Beteiligung am Life TIP III unseres Erachtens unzureichend über die Verlustrisiken aufgeklärt. Zwar enthält die „Ergänzende Produkterläuterung“ folgende Ausführungen zum risikorelevanten Thema „Lebenserwartung“ bei TSLIs: Der Ertrag der Police hänge neben anderen Gesichtspunkten hauptsächlich von der Sterblichkeit der versicherten Person ab. Im Todesfall der versicherten Person vor der statistisch errechneten Lebenserwartung führe dies zu einer höheren Rendite. Im Gegensatz beeinflusse ein Todesfall zeitlich nach der statistisch errechneten Lebenserwartung die Rendite negativ. Das Hauptrisiko des Fonds stelle daher eine Erhöhung der Restlebenserwartung in den nächsten Jahren dar. Auch im „Fact Sheet“ wird darauf hingewiesen, dass die Erträge des TSLI Fonds hauptsächlich von der Sterblichkeit der versicherten Personen, dem erzielten Marktpreis, einem allfälligen Wiederverkaufspreis, dem Fondsvolumen und dem Erfolg des Währungshedgings abhingen.
Ein entscheidender Mangel dieser Risikobelehrungen besteht nach unserer Einschätzung darin, dass sie nicht auf mögliche Verluste der eingezahlten Beiträge aufmerksam machen. Denn der durchschnittliche, um Verständnis bemühte Anleger, der von „Renditen“ und „Erträgen“ liest, verbindet mit diesen Begriffen einen auf seine Einlagen erwirtschafteten und gezahlten Gewinn. Die o.g. Belehrungen sind zwar geeignet, ihn auf Gewinnschwankungen vorzubereiten, doch den Verlust des eingebrachten Kapitals verbindet er damit nicht.
Zudem vertreten wir die Auffassung, dass mit der Belehrung, die Lebenserwartung stelle das Hauptrisiko dar, die tatsächlichen Folgen dieses Risikos nicht hinreichend vermittelt wurden. Denn es macht für einen Anleger einen erheblichen Unterschied, ob er erfährt, dass die Einnahmen des Fonds bei gestiegener Lebenserwartung zeitlich nach hinten verlagert bzw. durch anderweitige Verkaufsgeschäfte erzielt werden müssen oder ob er zudem auch darüber aufgeklärt wird, dass andernfalls die Prämien länger als geplant zu bedienen sind und im Extremfall der Verfall der Policen droht.

 

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Wir arbeiten eng mit einem Kenner der Lebensversicherungsbranche zusammen. So können wir  gezielt Insiderkenntnisse für unsere Mandanten nutzen.

Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:51
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