Berlin, den 13. April 2011: Nach dem Massenunfall auf der A 19 infolge eines verheerenden Sandsturms mit acht Toten und weit über hundert Verletzten beschäftigen sich nunmehr Justiz und Versicherungen mit diesem Fall. Abgesehen davon, dass die Staatsanwaltschaft Rostock die Unfallursache ermittelt, geht es jetzt um die Regulierung der Personen- und Sachschäden. Unsere Kanzlei vertritt am Unfall verwickelte Autofahrer.
Vereinfachtes Verfahren bei Massenunfällen
Für die Regulierung eines Massenunfalls haben sich die Autoversicherer auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt. Hier wird davon ausgegangen, dass der Unfallablauf nicht rekonstruierbar ist, so dass Beteiligte nicht nachweisen müssen, wer ihren Schaden verursacht hat. Das erleichtert und beschleunigt die Schadenabwicklung.
Für eine einheitliche Schadenregulierung werden die Fahrzeugschäden wie folgt nach folgender Quotelung reguliert: nur Frontschaden: 25 %; nur Heckschaden: 100 %; Schaden an Front und Heck: 66,6 %. Bei einem Totalschaden werden 2/3 des Schadens ersetzt. Weiterer Vorteil für die Geschädigten: Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht belastet.
Ab 50 beteiligten Fahrzeugen – wie im Fall dieser Massenkarambolage - wird eine gemeinsame Regulierungsaktion durchgeführt.
Gemeinsame Regulierungsaktion beschlossen
Zum Schutz der Verkehrsopfer bei Massenunfällen führen die deutschen Haftpflichtversicherer eine gemeinsame Regulierungsaktion durch, um so eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung zu ermöglichen. So hat auch in diesem Fall die Lenkungskommission des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin, Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland, eine gemeinsame Regulierungsaktion beschlossen. Folgende Versicherungen wurden mit der Regulierung beauftragt:
- Aachen Münchener Versicherung für Fahrzeuge in Richtung Berlin
- Allianz für Fahrzeuge 1-30 in Richtung Rostock
- HUK Coburg für Fahrzeuge 31-Ende in Richtung Rostock
Die Personenschäden des jeweiligen Fahrers werden durch die beauftragten Versicherungen ebenfalls reguliert. Ob Personenschäden der weiteren Fahrzeuginsassen auch durch die beauftragten Versicherungen reguliert werden, wurde noch nicht abschließend entschieden.
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