Berlin, den 5. April 2011. Mehrere Cumulus-Fonds haben im Jahr 2009 die TreMa Immobilien Management Gesellschaft GmbH zur zusätzlichen Geschäftsführerin bestellt. Anfang dieses Jahres wurde die Adressänderung der bisherigen Geschäftsführerinnen - ALWOG GmbH, FITEC AG & Co KG, R.A.P. Vermögensanlage AG – bekannt gegeben. Diese Gesellschaften haben mit Erwin Paupers als Geschäftsführer bzw. Vorstand nunmehr ihren Sitz in Karlsruhe.
Ortswechsel ändert nichts an Lage der Gesellschaften
Strukturveränderungen bei einem Unternehmen sollen gemeinhin zu Änderungen – sprich Verbesserungen – der Situation des Unternehmens führen. Ortwechsel ändern im Allgemeinen nichts, man nimmt die Probleme mit.
Bekanntlich wurden viele Fondsimmobilien durch eine zu der Initiatorengruppe gehörende Gesellschaft zunächst gekauft und kurze Zeit später mit erheblichen Preiserhöhungen an die Fonds verkauft. Diese Preiszuwächse lagen zwischen
15 % und 28 %. Diese Tatsache haben das Landgericht Frankenthal und das Oberlandesgericht Zweibrücken als arglistige Täuschung der Fondsgesellschafter durch die Fondsinitiatoren gewertet und deshalb die außerordentlichen Kündigungen der Fondsgesellschaften für wirksam erklärt.
Die Gesellschafter wurden über die Zwischengewinne beim Kauf/Verkauf der Fondsimmobilien nicht informiert. Für diese Pflichtverletzung wurde bereits die ALWOG GmbH als Fondsgeschäftsführerin und Gründungsgesellschafterin einiger Cumulus-Fonds von diesen Gerichten zum Schadensersatz verurteilt.
Im Februar dieses Jahres entschied das Landgericht Frankenthal in einer Reihe von Urteilen, dass die Fondsgesellschafter des Cumulus-Fonds EKZ Hettstedt nicht zur Zahlung der Verbindlichkeiten des Fonds gegenüber der innenfinanzierenden Bank verpflichtet sind. Die Bank habe sich an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren beteiligt. Den Anlegern stehe daher einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.
Ob die Geschäftsführerinnen durch den Umzug die Zuständigkeit eines anderen Gerichts erreichen wollen, muss ermittelt werden. In der Regel sind solche Standortwechsel aber kein gutes Zeichen für die Gläubiger einer Gesellschaft.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“.