HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus-Fonds: Geschäftsführungs- und Standortwechsel zum Nutzen der Anleger?
5.4.2011

Berlin, den 5. April 2011. Mehrere Cumulus-Fonds haben im Jahr 2009 die TreMa Immobilien Management Gesellschaft GmbH zur zusätzlichen Geschäftsführerin bestellt. Anfang dieses Jahres wurde die Adressänderung der bisherigen Geschäftsführerinnen  - ALWOG GmbH, FITEC AG & Co KG, R.A.P. Vermögensanlage AG – bekannt gegeben. Diese Gesellschaften haben mit Erwin Paupers als Geschäftsführer bzw. Vorstand nunmehr ihren Sitz in Karlsruhe.

 

Ortswechsel ändert nichts an Lage der Gesellschaften
Strukturveränderungen bei einem Unternehmen sollen gemeinhin zu Änderungen – sprich Verbesserungen – der Situation des Unternehmens führen. Ortwechsel ändern im Allgemeinen nichts, man nimmt die Probleme  mit.
Bekanntlich wurden viele Fondsimmobilien durch eine zu der Initiatorengruppe gehörende Gesellschaft zunächst gekauft und kurze Zeit später mit erheblichen Preiserhöhungen an die Fonds verkauft. Diese Preiszuwächse lagen zwischen
15 % und 28 %. Diese Tatsache haben das Landgericht Frankenthal und das Oberlandesgericht Zweibrücken als arglistige Täuschung der Fondsgesellschafter durch die Fondsinitiatoren gewertet und deshalb die außerordentlichen Kündigungen der Fondsgesellschaften für wirksam erklärt.
Die Gesellschafter wurden über die Zwischengewinne beim Kauf/Verkauf der Fondsimmobilien nicht informiert. Für diese Pflichtverletzung wurde bereits die ALWOG GmbH als Fondsgeschäftsführerin und Gründungsgesellschafterin einiger Cumulus-Fonds von diesen Gerichten zum Schadensersatz verurteilt.
Im Februar dieses Jahres entschied das Landgericht Frankenthal in einer Reihe von Urteilen, dass die Fondsgesellschafter des Cumulus-Fonds EKZ Hettstedt  nicht zur Zahlung der Verbindlichkeiten des Fonds gegenüber der innenfinanzierenden Bank verpflichtet sind. Die Bank habe sich an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren beteiligt. Den Anlegern stehe daher einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.
Ob die Geschäftsführerinnen durch den Umzug die Zuständigkeit eines anderen Gerichts erreichen wollen, muss ermittelt werden. In der Regel sind solche Standortwechsel aber kein gutes Zeichen für die Gläubiger einer Gesellschaft.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“.


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
24. Mai 2012 - 07:41
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht