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BEMA: Anlegerrundschreiben kritisch hinterfragen
24.3.2011

Berlin, den 24.03.2011. In einem aktuellen Schreiben der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) an alle BEMA-Anleger, in dem auf einen Einbruch in die Geschäftsräume der BEMA hingewiesen wird, nimmt die BEMA Stellung zur Frage einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von BEMA-Beteiligungen.

 

Aktuell: BEMA: Gansel Rechtsanwälte erstreitet gegen die OSPA komplette Rückabwicklung von Beteiligung und Darlehen (13.10.2011)

 

Anleger werden nicht korrekt informiert

Allerdings werden die Anleger aus unserer Sicht nicht korrekt informiert, wenn die BEMA aus dem Umstand, dass die Immobilien der Beteiligungsgesellschaft bezahlt sind, der Fonds schuldenfrei ist und die Anleger eine Ausschüttung erhalten, den Schluss zieht, es sei bei Erwerb der BEMA-Beteiligungen keine fehlerhafte Anlageberatung erfolgt. Denn dabei wird völlig ausgeblendet, dass fast alle Anleger der BEMA zur Finanzierung des Beteiligungserwerbs ein Darlehen bei der OstseeSparkasse Rostock (OSPA) aufgenommen haben, keine ursprünglich versprochene Investition der BEMA in EURO-STOXX 50-Aktien erfolgte und die Ausschüttungszahlungen der BEMA an ihre Anleger bereits vor rund sechs Jahren halbiert wurden.

 

Endfällige OSPA-Darlehen
Dass den Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung zumeist auch gleich ein Darlehen zur Finanzierung vermittelt wurde, ist für den einzelnen Anleger von hoher Bedeutung. Denn er zahlt auf das Darlehen seit vielen Jahren ausschließlich Zinsen. Getilgt hat er bislang nicht einen einzigen Cent, den gesamten Darlehensbetrag wird jeder noch zurück zahlen müssen. Dies deswegen, weil es sich bei den OSPA-Darlehen regelmäßig um sog. endfällige Darlehen handelt, bei denen über die Laufzeit des Darlehens keinerlei Tilgung erfolgt. Die Darlehensschulden bestehen also noch in voller Höhe. Und daran ändert auch der Umstand nichts, dass die BEMA ihrerseits keine Kredite zu bedienen hat und „schuldenfrei“ ist. Der Anleger ist es nicht.

 

Keine Investition in EURO-STOXX 50-Aktien

Anders als in ihren Prospekten dargelegt hat die BEMA nicht in EURO-STOXX 50-Aktien investiert. Dies wird auch nicht mehr erfolgen. Laut Prospekt aber sollten die kalkulierten Gewinne aus Aktienerwerben einen Großteil des Firmenvermögens der BEMA ausmachen, wenn die Laufzeit der Beteiligung beendet ist. Diesen kalkulierten, sehr beträchtlichen Gewinn wird es also auf keinen Fall geben. Fraglich aber ist, wo dann das Geld herkommen soll, mit dem der einzelne Anleger am Laufzeitende seiner Beteiligung seinen OSPA-Kredit tilgen soll und wodurch er eine Erstattung des Betrages erhält, den er bis heute in seine Beteiligung investiert hat. Dafür müsste er eine so hohe Schlusszahlung der BEMA erhalten, dass die noch offene Kreditsumme seines OSPA-Darlehens davon abgedeckt ist und auch die über die Laufzeit der Beteiligung an die OSPA gezahlten Darlehenszinsen erstattet werden. Denn selbst unter Berücksichtigung der Ausschüttungszahlungen der BEMA und unter Verrechnung von Steuererstattungen haben die einzelnen BEMA-Anleger bis dato überwiegend drauf gezahlt.

 

Halbierung der Ausschüttungen
Hinzu kommt, dass die BEMA die Ausschüttungszahlungen an ihre Anleger bereits 2005 halbiert hat. Es ist zwar richtig, dass Ausschüttungen der BEMA erfolgen. Doch wäre es aus unserer Sicht wünschenswert gewesen, wenn die BEMA in diesem Zusammenhang in ihrem aktuellen Anlegerschreiben nicht unerwähnt gelassen hätte, dass die Ausschüttungen nur noch 2 % p.a. der Zeichnungssumme betragen.

 

Fehlerhafte Anlageberatung
Aus unserer Sicht läuft die Beteiligung alles andere als prospektiert. So ist zu prüfen, ob BEMA-Anleger mit falschen Versprechungen zur Zeichnung der Beteiligung nebst Kreditaufnahme bei der OSPA bewegt wurden.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer BEMA-Beteiligung. Erst wenn Sie uns nach der kostenlosen Ersteinschätzung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, fallen Kosten an, über die wir Sie vorher informieren.
 
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
 
Unsere Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger. 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:37
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