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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert zum Kapitalanlagerecht: Im Zeitraum von März 1998 bis Januar 2003 hat der Sächsische Wirtschaftsdienst Dr. Hering e.K. (SWD) durch ein weit verzweigtes Vermittlungssystem mit mehr als 600 Vermittlern eine gewinnversprechende Wertanlage mit einer Rendite von bis zu 20 Prozent angeboten. Die Anlage der Gelder sollte in Aktien großer US-amerikanischer Firmen erfolgen. Dies geschah nach den bisherigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nur im geringen Umfang. Dessen ungeachtet wurden den Kunden Kontoauszüge zugesandt, die die versprochenen Gewinne bescheinigten. Bereits Mitte letzten Jahres war der American Investment & Finance Corporation mit Sitz in Sacramento sowie der AIF Bank & Trust Limited mit Sitz in Dominica sowie Rechtsanwalt Ferdinand A. Hoischen das Betreiben von Finanzdienstleitungen in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Vermögenswerte in Höhe von 2,2 Millionen Euro für die Rückforderungsansprüche der geschädigten Anleger vorläufig gesichert. Doch geschädigte Anleger müssen schnell handeln. Der Zugriff auf die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte ist ein Wettlauf mit der Zeit. Geschädigte können jedoch nicht nur gegenüber den verantwortlich Handelnden ihre Ansprüche durchsetzen, sondern auch den Vermittler der Geldanlage auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn dieser schuldhaft gehandelt hat. Diesen trifft die Pflicht, die von ihm vertriebene Geldanlage auf Sicherheit und Seriosität zu prüfen. Dies ist in den von uns betreuten Fällen unterblieben.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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