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Eigentumswohnungen: Gansel Rechtsanwälte klagen gegen Immobilienverkäuferin auf Schadenersatz und Rückabwicklung
7.3.2011

Berlin, den 07.03.2011. Wir haben für unsere Mandanten beim Landgericht Berlin Klage gegen die Verkäuferin einer Eigentumswohnung auf Schadenersatz und Rückabwicklung des Erwerbs einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung sowie auf deren Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der GMAC-RFC Bank GmbH (jetzt GMAC-RFC Servicing GmbH) erhoben.

 

Telefonisch geworben und falsch beraten
Unsere Mandanten wurden für eine angebliche Umfrage zum Thema „Steuern“ angerufen. Als Dankeschön dafür erhielten sie eine individuelle häusliche Beratung. In diesem Gespräch machte man ihnen dann den Erwerb einer Eigentumswohnung als lukrative Kapitalanlage schmackhaft. Für nur 100 € im Monat sollten sie eine Wohnung erwerben können. Alle weiteren Kosten würden durch Mieteinnahmen und Steuervorteile gedeckt; für das denkmalgeschützte Objekt gäbe es eine gute steuerliche Förderung. Eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage sei absolut sicher, die Miete garantiert und außerdem könne man die Wohnung bereits nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen.
Im Vertrauen auf diese Versprechungen der Vermittler erwarben unsere Mandanten schließlich die ihnen angebotene Wohnung. Zur Finanzierung  unterzeichneten sie danach einen Darlehensvertrag mit der GMAC-RFC Bank GmbH.

 

Falschberatung führte zum Schaden
Alsbald stellte sich die Lage für unsere Mandanten sehr ernüchternd dar: Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung lagen deutlich über 200 € monatlich. Eine steuerliche Förderung für den „Denkmalschutz“ konnte nicht erreicht werden. Und schließlich ist ein Wiederverkauf der Wohnung mit Gewinn praktisch ausgeschlossen, da der Kaufpreis maßlos überhöht war. Unter diesen Umständen entschlossen sich unsere Mandanten zur Klage.

 

Die Klage
Wir klagen im Auftrag unserer Mandanten gegen die Verkäuferin wegen Falschberatung und eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises.
Zwischen unseren Mandanten und der Verkäuferin – vertreten durch die von ihr beauftragten Vermittler – ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Dieser verpflichtete die Mitarbeiter und beauftragten Vermittler der Verkäuferin, unsere Mandanten korrekt und umfassend über sämtliche für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufzuklären.
Diese Pflicht wurde dadurch eklatant verletzt, dass unsere Mandanten über die wesentlichen Prämissen ihrer Kaufentscheidung getäuscht wurden. Denn der Kaufpreis der Wohnung liegt weit über deren Wert, die monatlichen Belastungen für den Erwerb sind tatsächlich doppelt so hoch wie dargestellt und zudem waren Wiederverkaufschancen von Anfang an unrealistisch.
Wären unsere Mandanten korrekt beraten worden, hätten sie die Wohnung nicht gekauft und das Darlehen bei der GMAC-RFC nicht aufgenommen.
Angesichts der einschlägigen Rechtsprechung haben unsere Mandanten gute Aussichten auf Erstattung ihres Schadens und Rückabwicklung des Wohnungskaufes sowie des damit verbundenen Darlehensvertrages.

 

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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:29
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