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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Dreiländer-Fonds (DLF): Schadenersatz bei Verschweigen der Provision – Verjährung beachten!
4.3.2011

Berlin, den 04.03.2011: Wer eine Kapitalanlage vermittelt, der muss seine Kunden auch über seine Provision aufklären. Das betrifft Vertriebsgesellschaften wie den AWD ebenso wie Banken und Sparkassen. Unterbleibt diese Information, so kann der Anleger Schadenersatz geltend machen. Dies gilt auch für Anlagen in Dreiländerfonds.

 

Aufklärung über Provision
Zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung gehört, dass der potentielle Anleger darüber informiert wird, welche Provisionen/Rückvergütungen der Berater/Vermittler bzw. dessen Unternehmen oder Kreditinstitut (Banken und Sparkassen) erhält. Denn nur so kann er einschätzen, ob der Investition nicht vorab durch Provisionen so viel Geld entzogen wird, dass die Geldanlage in einer Weise belastet wird, dass die Renditechancen geschmälert bzw. die Anlage möglicherweise sogar völlig gefährdet ist. Während die Rechtsprechung einheitlich davon ausgeht, dass Banken und Sparkassen bei einer unterbliebenen Aufklärung über die sog. umsatzabhängige Rückvergütungen haften, entscheiden die Gerichte diesbezüglich bei (freien) Anlageberatern uneinheitlich.

 

Unser Rat: Rechtschutzversicherte sollten auf jeden Fall handeln
Im Zweifel sollten alle geschädigten DLF-Anleger ihre Geldanlage fachanwaltlich auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung überprüfen lassen. Angesichts der umstrittenen Rechtsprechung ist dies auf jeden Fall allen rechtsschutzversicherten Anlegern zu raten, die kein finanzielles Risiko bei der Prüfung ihrer Ansprüche eingehen.

 

Verjährung beachten
Wer eine DLF-Anlage vor vielen Jahren gezeichnet hat und nicht über die Provision des Vermittlers/Beraters aufgeklärt wurde, kann noch heute Schadensersatz fordern. Doch Vorsicht! Für Anlagen, die vor dem Jahre 2001 abgeschlossen wurden, gilt eine Verjährungsdauer von 10 Jahren, die nach dem 01.01.2002 eintritt. Somit verjähren zum 31.12.2011 diese Ansprüche. Das heißt, sie sind dann nicht mehr durchsetzbar.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de

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24. Mai 2012 - 07:28
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