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Bank- und Kreditrecht >> Immobiliendarlehen
KfW Bankengruppe: Erfolg für unseren Mandanten vor Gericht erstritten
28.2.2011

Berlin, den 28.02.2011. In einem Klageverfahren der KfW-Bank konnten wir für unseren Mandanten die Klageabweisung sowie die vollständige Aufhebung seiner Zahlungspflichten erreichen.
 
Der Fall
Unser Mandant hatte sich für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme des Bildungsträgers GMV Akademie Berlin angemeldet. Zur Finanzierung dieser Fortbildungsmaßnahme bewilligte das Land Berlin unserem Mandanten eine Unterstützungszahlung. Zudem konnte er ein zweckgebundenes Förderdarlehen bei der KfW Bankengruppe, einem Förderinstitut des Bundes, aufnehmen. Nachdem unser Mandant das Förderdarlehen beantragt hatte, kam es bei dem Bildungsträger zu Unregelmäßigkeiten, die dazu führten, dass die Bildungsmaßnahme nicht durchgeführt wurde. Deshalb unterzeichnete unser Mandant auch nicht den ihm zwischenzeitlich von der KfW zugesandten Darlehensvertrag, auf dem auch die Kontonummer des Bildungsträgers als Empfänger des Darlehensbetrages vermerkt war. Dennoch überwies die KfW den Darlehensbetrag in voller Höhe auf ein Konto des Bildungsträgers, obgleich sie zuvor unserem Mandanten schriftlich erklärt hatte, dass das Darlehen erst nach Vorliegen seiner Einzugsermächtigung ausgezahlt werde. Aber auch eine Einzugsermächtigung hatte er nie erteilt. Knapp sieben Jahre später verklagte die KfW Bankengruppe unseren Mandanten auf Rückzahlung des Darlehens.
 
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Wedding wies die Klage der KfW Bankengruppe gegen unseren Mandanten mit der Begründung ab, dass mangels Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch unseren Mandanten keine Schriftform gewahrt wurde und schon deswegen kein Darlehensvertrag zustande gekommen sei, aus dem die KfW einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung herleiten könne. Zudem, so das Gericht, konnte und durfte unser Mandant darauf vertrauen, dass die KfW Bankengruppe das Darlehen entsprechend ihrer eigenen Ankündigung vor Übersendung einer Einzugsermächtigung durch unseren Mandanten nicht auszahlen würde.
 
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 19.11.2010, Az.: 4 C 54/10
 
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24. Mai 2012 - 07:27
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