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Gansel Rechtsanwälte reicht erste BEMA-Klage gegen die OSPA ein
25.2.2011

Berlin, den 25.02.2011. Wir haben für den ersten unserer CURA-/BEMA-Mandanten Schadensersatzklage gegen die OstseeSparkasse Rostock beim Landgericht Dresden eingereicht mit dem Ziel der Rückabwicklung seiner von der Sparkasse finanzierten atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung.  

Aktuell: BEMA: Gansel Rechtsanwälte erstreitet gegen die OSPA komplette Rückabwicklung von Beteiligung und Darlehen (13.10.2011)

 

Der Fall
Unser Mandant zeichnete im November 2000 als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Nominaleinlage von 70.000 DM eine Beteiligung an der seinerzeitigen CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (CURA), heute BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (BEMA). Der Anteilserwerb wurde von der OstseeSparkasse Rostock (OSPA) fremdfinanziert.
Unser Mandant hat Sorge um seine finanzielle Existenz, weil er auf den Kredit bei der OSPA seit mehr als 10 Jahren ausschließlich Zinsen gezahlt hat und von der Darlehensschuld bis heute kein Cent getilgt ist, gleichzeitig jedoch die Ausschüttungen der BEMA Mitte 2005 halbiert wurden. Dies, obgleich der seinerzeitige Vermittler unserem Mandanten erklärte, die Beteiligung sei sicher, eigne sich zur Altersvorsorge und durch Aufnahme des Finanzierungsdarlehens bei der OSPA würden wegen der zu erwartenden Ausschüttungen und Steuererstattungen keine nennenswerten weiteren Mehrkosten entstehen. Jedoch sind die monatlichen Ausschüttungen der BEMA und die Steuererstattungen durch das Finanzamt in der Summe deutlich geringer als die monatlichen Darlehenszinsen, die unser Mandant an die OSPA zu zahlen hat. Wegen der Kürzung der Ausschüttungen von prospektierten 4 % des Zeichnungskapitals p.a. auf 2 % p.a. hat unser Mandant auch Angst, das Darlehen am Ende der Laufzeit der BEMA-Beteiligung nicht an die OSPA zurückzahlen zu können, weil die BEMA möglicherweise eine zu geringe Schlusszahlung leisten wird.
Wir sind der Auffassung, dass unser Mandant bei dem Erwerb der von der OSPA finanzierten Beteiligung falsch beraten wurde und sich die OSPA dies zurechnen lassen muss, weil Anteilserwerb und Darlehensvertrag ein sog. verbundenes Geschäft bilden.
Im Auftrag unseres Mandanten klagen wir gegen die OSPA auf Rückabwicklung der Beteiligung. Ziel der Klage ist es, dass die OSPA unserem Mandanten gegen Übertragung der BEMA-Beteiligung den ihm bis heute entstandenen Schaden zu ersetzen hat und er von den weiteren Zahlungen auf das Darlehen vollständig frei zu stellen ist.
 
Verjährung droht zum 31.12.2011.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Sollten auch Sie – durch die OSPA finanziert – als atypisch stiller Gesellschafter an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Anleger, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.
 
Unsere Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
 
Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:23
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