Berlin, den 18.02.2011. Anleger des „Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 4 GdbR“ sollten jetzt die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung fachanwaltlich prüfen lassen. In vielen Fällen können geschädigte Anleger Ansprüche geltend machen – doch nur noch bis zum 31.12.2011!
Die Situation
Der Imperial Fonds Neue Bundesländer No. 4 – Initiatorin und Geschäftsführerin FITEC AG & Co. KG - verwaltet eine Gewerbeimmobilie in Neuruppin. Das Fondsobjekt wurde mit den Einlagen der Anleger und durch ein Darlehen bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert.
Obwohl ein paar Jahre mit Unterdeckung geschlossen wurden, reichen die Mieteinahmen noch aus, um das Objektdarlehen zu bedienen. Die weitere Entwicklung des Fonds hängt entscheidend davon ab, ob die Fondsgesellschaft zukünftig in der Lage sein wird, den Innenfinanzierungskredit stets rechtzeitig zu bedienen. Eine ähnliche Entwicklung wie bei anderen Cumulus-Fonds, wo aufgrund rückgängiger Mieteinnahmen die Objektdarlehen nicht mehr bedient und die Anleger in Anspruch genommen wurden, ist auch hier denkbar.
Der aktuellste Geschäftsbericht (2009) weist eine Restschuld von 748.124 EUR aus. Als Gesellschafter einer GbR haften die Anleger persönlich für deren Verbindlichkeiten. Da der Fonds 234 Anteile hat, kommt im Falle einer Inanspruchnahme durch die Bank auf jeden Anteil nach dem Grundsatz der quotalen Haftung eine Forderung von ca. 3.200 EUR zu.
Unwirksame Darlehensverträge
Die Eigenkapitalfinanzierung der Anleger übernahm seinerzeit die Sparkasse Schifferstadt, heute Sparkasse Vorderpfalz. Für den Abschluss der Darlehensverträge erteilten die Anleger einem Treuhänder (Fa. Kuraconsult, Steuerberatungsgesellschaft mbH) eine notarielle Vollmacht. Diese Darlehensverträge sind wegen des Verstoßes der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam. Die Anleger haben deswegen beste Aussichten für eine Rückabwicklung.
Falschberatung
Der Imperial Fonds Neue Bundesländer No. 4 wurde von verschiedenen Vermittlerfirmen vertrieben. Gemeinsam ist ihnen nach unseren Erkenntnissen in den uns vorliegenden Fällen, dass deren Mitarbeiter die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten haben.
Die Anleger wurde beim Fondsbeitritt sogar arglistig getäuscht. Das betrifft insbesondere den dubiosen Zwischenkauf der Immobilie durch die Fondsinitiatoren, der dazu führte, dass die Fondsgesellschaft und damit die Anleger eine überteuerte Immobilie kauften. Wir kennen keinen Anleger, der darüber aufgeklärt wurde. Kein Wunder, denn wer hätte sich angesichts dieser Tatsache zum Erwerb von Fondsanteilen entschlossen. Die jüngste Rechtsprechung des Landgerichts Frankenthal und des Oberlandesgerichts Zweibrücken sehen in diesem Vorgang eine sittenwidrige arglistige Täuschung.
Außerdem haben die Vermittler und Berater ihren Kunden vorgerechnet, dass sich ihre Investition von selbst tragen würde. Auf die Risiken einer fremdfinanzierten Beteiligung, die sich jetzt realisieren, wurden sie – in unseren Fällen - nicht hingewiesen.
Verjährung droht
Die Ansprüche aller Imperial-Anleger drohen zum Ende des Jahres 2011 zu verjähren. Die Verjährung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren (z.B. Klage), einen Mahnbescheid oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gehemmt werden. Wir raten allen Anlegern sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung
Wir bieten allen geschädigten Imperial-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten der Rechtsverfolgung informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.
Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage. Diesen Service haben wir vor Gericht für unsere Mandanten erstritten.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“.