Berlin, den 24.02.2011. Abgeordnete der SPD-Fraktion haben eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/4703) unter der Überschrift „Regulierung des Grauen Kapitalmarkts und Einfluss von Lobbyisten im Finanzsektor“ in den Deutschen Bundestag eingebracht, in der sie sich mittels 22 Fragen danach erkundigen, wann das Bundeskabinett den ursprünglich bereits für Herbst 2010 angekündigten Gesetzentwurf zur Regulierung des Grauen Kapitalmarktes beschließen will.
Kämpft oder kungelt die Bundesregierung mit der Lobby?
In der Anfrage wird eingangs darauf aufmerksam gemacht, dass die Anbieter geschlossener Fonds im Jahr 2010 mehr als 200 Mrd. Euro Anlegervermögen in Deutschland verwaltet haben. Da dieser sog. Graue Kapitalmarkt kaum reguliert und beaufsichtigt ist, sind hier die Risiken für Anleger besonders hoch.
Vor knapp einem Jahr stellte der Bundesfinanzminister Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vor. Widerstände gegen diese Vorschläge im Interesse eines dringend notwendigen Anlegerschutzes verzögerten das Gesetzesvorhaben. Inzwischen einigten sich die Ressorts im September 2010 darauf, die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts auf ein späteres Gesetzgebungsvorhaben zu verschieben. In der Anfrage ist deshalb u.a. die Aufforderung enthalten, die Bundesregierung solle darlegen, mit welchen Interessenvertretern gewerblicher Finanzdienstleister Gespräche geführt wurden und wie sie Pressemitteilungen eines Interessenverbandes bewertet, der den Verzicht auf die ursprünglich geplante Regulierung als Erfolg seiner Lobbyarbeit gepriesen habe.
Abgesehen von der Beantwortung dieser Frage, sehen wir auch mit großem Interesse der Stellungnahme zur letzten Frage - „Plant die Bundesregierung über die gesetzliche Regulierung hinaus weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts?“ - entgegen.
Wir werden Sie über die Antworten informieren.
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