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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Fonds Nr. 1: Fondsgesellschaft nimmt Berufung gegen das von Gansel Rechtsanwälte erstrittene Urteil zurück
14.2.2011

Berlin, den 14.02.2011: Wir hatten am 12.11.2010 darüber berichtet, dass wir für einen unserer Cumulus-Mandanten die außerordentliche Kündigung seiner Beteiligung am Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR, Ludwigshafen am Rhein, vor dem Landgericht Frankenthal erstritten haben.

Gegen diese Entscheidung hatte die Fondsgesellschaft Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Nunmehr hat sie diese Berufung zurückgenommen. Die Fondsgesellschaft ist jetzt verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung

Für alle Cumulus-Anleger, die sich von ihrer Beteiligung trennen wollen, prüfen wir kostenlos die Erfolgsaussichten ihres Falles. Bevor sich Cumulus-Anleger des „Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR“ zu irgend etwas verpflichten bzw. etwas „freiwillig“ leisten, sollten sie sich fachanwaltlich beraten lassen, um Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen. Wir sagen Ihnen individuell, was wir für Sie tun können.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage. Diesen Service haben wir vor Gericht für unsere Mandanten erstritten.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:16
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