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Anlegerschutz >> Allgemeines
Anleger- und Funktionsverbesserungsgesetz: Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stimmt dem Gesetzentwurf zu
10.2.2011

Aktuell:

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Februar 2011 das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verabschiedet.

 

Berlin, den 10.2.2011. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 09.02.2011 dem Entwurf des Anleger- und Funktionsverbesserungsgesetzes (BT-Drs. 17/3628, 17/3803) mehrheitlich zugestimmt. Folgende wesentliche Neuerungen zum Anlegerschutz stehen an:

 

Registrierung der Anlageberater
Mit diesem Gesetz wird ein bundesweites Register für Anlageberater eingeführt. Die Institute werden verpflichtet, ihre Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Die BaFin soll dann bei Verdacht auf Falschberatung jeden Einzelfall prüfen. Als „ultima ratio“ könne ein Mitarbeiter für zwei Jahre von der Beratungstätigkeit ausgeschlossen werden. Bedauerlicherweise solle diese geplanten Regelungen nicht für freie Anlageberater gelten.

 

Änderungen bei den offenen Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds soll die Eigenkapitalquote von 30 auf 50 % Prozent erhöht werden. Dadurch könne lt. Gesetzesbegründung die Rendite sinken, dafür würde aber die Sicherheit für die Anleger steigen. Für Kleinanleger ist vorgesehen, dass sie in Zukunft unabhängig von den neuen Kündigungsfristen Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Halbjahr an den Fonds zurückgeben können.

 

Produktinformationsblatt
Nach Änderungen an dem Regierungsentwurf soll das für Wertpapiere vorgeschriebene Produktinformationsblatt nur bei Kaufempfehlungen ausgehändigt werden müssen, nicht aber bei Verkaufsempfehlungen.

 

Fazit: Gut, aber nicht gut genug!
Jede Verbesserung des Anlegerschutzes hilft künftig Schaden bei den Anlegern zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Der vorliegende Gesetzentwurf löst bei weitem nicht alle Probleme. Das weiß auch die Regierungskoalition, die ankündigte, noch viel mehr vorzuhaben, „etwa eine Regulierung der Tätigkeit freier Finanzberater mit einheitlichen Haftungsregelungen“.
Höchst bedauerlich ist bei allen Vorhaben, dass den dringlichen Problemen des Grauen Kapitalmarktes offenbar keine Priorität eingeräumt wird, denn das Anlegerschutzgesetz enthält weder dazu noch zu den Zertifikaten entsprechende Regelungen.

 

Anlegerschutzanwälte leisten ihren Beitrag zum Verbraucherschutz
Recht entwickelt sich stets im Wechselspiel von Gesetzgebung und Rechtsanwendung. Dort wo die Gesetzgebung Defizite aufweist, ist die Rechtsprechung gezwungen, die Lücke zu füllen. Die tatsächlichen Probleme des Anlegerschutzes und die Konflikte der Anleger drängen unvermeidlich zur Lösung. Nicht zuletzt die Anlegerschutzanwälte leisten hier ihren Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts, wenn sie ein anlegergerechtes Richterrecht einfordern. Und irgendwann wird aus dem gesprochenen Recht geschriebenes Recht –Gesetzgebung. 

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Wir vertreten bundesweit geschädigte Anleger. Unsere Fachanwälte geben eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf sie zukommen. Dafür kann unverbindlich ein Fragebogen angefordert werden.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage. Diesen Service haben wir vor Gericht für unsere Mandanten erstritten.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Wir engagieren uns rechtspolitisch im Interesse der Anleger und publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:15
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