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Special: Geschlossene Fonds >> Lebensversicherungsfonds
Life Trust 6 und Life Trust 11: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler möglich
3.2.2011

Berlin, den 03.02.2010. Nach der außerordentlichen Gesellschafterversammlung in Berlin am 19.01.2011 befürchten Anleger der Life Trust Fonds des deutsch-amerikanischen Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital AG, ihr investiertes Geld zu verlieren.

 

Wir sind beauftragt worden
Wir sind von Anlegern der Life Trust Fonds 6 und 11 mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragt worden. Zu weiteren Life Trust Fonds liegen uns Anfragen vor.
Grundsätzlich können geschädigte Anleger vor allem Ansprüche gegen ihre Berater/Vermittler, die Initiatoren der Kapitalanlage sowie die Prospektverantwortlichen haben. Erfahrungsgemäß sind Verluste der Anleger oftmals auf Falschberatung bei der Vermittlung der Geldanlage zurückzuführen. Deshalb beginnt auch hier unsere Prüfung. 

 

Ansprüche wegen Falschberatung
Die Life Trust Fonds 6 und 11 sind von verschiedenen Vertriebsunternehmen als auch von Banken und Sparkassen vermittelt worden. Da es bei der Vermittlung von Geldanlagen für die geschulten Berater fast immer „standardisierte“ Beratungsvorgaben gibt, kommt es erfahrungsgemäß zu gleichartigen Abläufen mit gleichen Beratungsinhalten und damit auch zu immer wieder kehrenden Beratungsfehlern. In den uns vorliegenden Fällen wurde den betroffenen Anlegern unserer Ansicht nach nicht im notwendigen Umfang offen gelegt, welches Risiko sie mit dem Erwerb der Anlage eingehen und von welchen Einzelfaktoren der Erfolg oder Misserfolg der Anlage abhängen wird.

 

Außergerichtliches Vorgehen und Klage
Falschberatung, die zum Schaden führt, löst Haftung aus. Wir prüfen daher in jedem Fall individuell, ob und welche Beratungsfehler gemacht wurden. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass unser Mandant bei einer ordnungsgemäßen, d.h. anleger-, anlage- und objektgerechten Beratung den Life Trust Fonds nicht gezeichnet hätte, fordern wir den verantwortlichen Vermittler/Berater zunächst außergerichtlich zum Schadenersatz auf.
Sollte das nicht zum Erfolg führen, klagen wir – wenn uns der Mandant beauftragt – seine Ansprüche bei Gericht ein. Im Falle eines gerichtlichen Erfolges muss dann der Gegner, d.h. der verantwortliche Vertrieb, unserem Mandanten den gesamten Schaden ersetzen und die Kosten des Verfahrens, einschließlich seiner Anwaltskosten, tragen.

 

Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche.
Unser Ziel ist es, Sie vor dem Verlust Ihres Geldes zu bewahren, bevor es zu spät ist.
Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten der Rechtsverfolgung informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:14
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