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Anlegerschutz >> Allgemeines
Neuauflage des Kommentars „Aktienrecht und Kapitalmarktrecht“ erschienen - GanselRechtsanwälte haben das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kommentiert
1.2.2011

Berlin, den 01.02.2011. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über das Erscheinen der 3. Auflage des Kommentars „Aktien- und Kapitalmarktrecht“ im renommierten Nomos Verlag.

 

Aktienrecht und Kapitalmarktrecht

Thomas Heidel (Hrsg.)

3. Auflage 2011, Nomos Verlag Baden-Baden, 3.301 S., geb., 168,– EURO

ISBN 978-3-8329-5606-6

 

Der Verlag: „Der einzige Großkommentar, der in einem Band nicht nur schnelle und zuverlässige Auskunft in der gesamten Breite des Aktienrechts bietet, sondern gleichzeitig auch alle praxisrelevanten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in idealer Tiefe kommentiert – konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen einer hoch qualifizierten und effizienten Beratungspraxis …

Erfahrene Autoren aus der Praxis der Justiz, Anwaltschaft, Notariaten und der BaFin liefern wissenschaftlich profunde Erläuterungen bei größtmöglicher Praxisnähe.“

 

Unsere Kanzlei ist eine Anlegerschutzkanzlei, die geprellte Anleger vertritt und für die Durchsetzung ihrer Rechte in jedem einzelnen Verfahren individuell kämpft. Wir sind darüber hinaus bestrebt, grundsätzlich an der Entwicklung von Anlegerrechten mitzuwirken und treten daher auch für kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im Interesse der Anleger ein.

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel und Dr. Andreas Gängel haben deshalb die Kommentierung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bereits in der 3. Auflage übernommen.

Mit dem KapMuG ist es nunmehr auch in Deutschland möglich, dass Kläger ihre Schadenersatzansprüche wegen falscher Kapitalmarktinformationen kollektiv geltend machen können. Dabei geht es hier um jene Verfahren, in denen Massenschäden nicht auf individueller Falschberatung beruhen, sondern ihren Grund im Handeln der verantwortlichen Unternehmen haben.

 

Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten. Gern können Sie aber auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren und Ihr Problem besprechen.

 

Referenz

Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Andreas Gängel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gaengel@gansel-rechtsanwaelte.de

24. Mai 2012 - 07:13
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