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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Deutschlandfonds (DFO): Anleger sollten Gesellschafterbeschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren nicht zustimmen
20.1.2011

Berlin, den 20.01.2011. Im Dezember 2010 wurden die „Treugeber-Gesellschafter“ der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG von der Fondsgesellschaft angeschrieben, um sie über aktuelle Entwicklungen zu informieren und von ihnen bis zum 31.01.2011 eine Entscheidung abzuverlangen.

 

Aktuelles
Den Anlegern wird mitgeteilt, dass die Treuhandkommanditistin, die Procurator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum 12.10.2010 ausgeschieden ist. Der Grund ist Selbstschutz vor finanziellen Forderungen der Anleger nach der Insolvenz der Initiatoren des Fonds. Damit zieht sich ein weiterer möglicher Anspruchsgegner geschädigter Anleger zurück.

 

Abstimmung über Beschlussfassung
Die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Beschlussfassung soll in diesem Jahr im schriftlichen Umlaufverfahren erledigt werden. Zur Abstimmung stehen:

  • Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009
  • Die Entlastung der Geschäftsleitung
  • Keine Ausschüttungszahlung für 2009
  • zusätzlich beim 1. Deutschlandfond: 4. Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12.2008 und zum 31.12.2009

 

Abstimmungsempfehlung
Wir empfehlen allen Gesellschaftern in allen drei bzw. vier Abstimmungspunkten keine Zustimmung zu geben. Die Geschäftsführung macht es sich zu einfach, wenn sie die Gesellschafterversammlung vermeidet und auf diesem „schmerzlosen“ Weg des schriftlichen Umlaufverfahrens versucht, sich zu entlasten und die Zustimmung für ihren Jahresabschluss und das Streichen der Ausschüttungen zu bekommen.
Den Gesellschaftern wird so die Gelegenheit genommen, Fragen zu stellen und Ungereimtheiten zu klären. Die Bilanzen weisen im Ergebnis Zahlen aus, die eine Überschuldung ergeben. Da stellt sich z.B. die Frage, mit welchem Geld sollen die Abfindungsguthaben ausgezahlt werden und was geschieht mit den notleidenden Krediten sowie den Fondsimmobilien, die als Sicherheit für die Kredite stehen.
Kurzum: Ohne transparente Bilanz kann die Geschäftsführung keine Zustimmung für ihre Beschlussvorlagen erwarten.

 

Unser Angebot: kostenlose Ersteinschätzung
Wir geben DBVI- bzw. DFO-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Abwehr von Zahlungsforderungen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz. Insbesondere Ratenzahler sollten von diesem Angebot Gebrauch machen.
Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenzen
Wir haben bislang einer Vielzahl unserer „DBVI- bzw. DFO-Mandanten“ durch außergerichtliche Vergleiche oder durch Klagen vor Gericht helfen können.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
 
Leseempfehlungen


Ansprechpartner:

Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 07:08
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