HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Bundesgerichtshof: Schadenersatz für arglistig getäuschte Eigentümer von Schrottimmobilien
12.1.2011

Berlin, den 12.01.2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern erneut über die Schadensersatzansprüche der Eigentümer von „Schrottimmobilien“. Die Betroffenen hatten auf Rückabwicklung ihrer kreditfinanzierter Immobilienkäufe geklagt. Für Käufer die ihre  Eigentumswohnung über das sog. Badenia-Modell finanziert haben, bestehen weiterhin gute Chancen auf Schadenersatz, da die Richter bestätigten, dass sie arglistig getäuscht wurden.

 

Das Badenia-Finanzierungsmodell
Das Badenia-Finanzierungsmodell sah vor, dass die Käufer ihre Eigentumswohnung über Bausparverträge finanzierten. Mit diesem Modell gelang es Vermittlern, ihren Kundenkreis  auf Geringverdiener auszudehnen. Diesen wurde versprochen, dass ihre Mieteinnahmen die Kosten des Kaufes decken würden. Gemäß den umstrittenen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen erhielten die Vermittler hohe Provision. Zu diesen kamen über die im Vertrag ausgewiesenen Vergütungen weitere erhebliche Prämien von denen die Käufer nichts wussten. Im Ergebnis verdienten die Banken und die Vermittler am Verkauf der Schrottimmobilie über Maßen und die Käufer wurden bis zur Insolvenz belastet.

 

BGH setzt Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung fort
Der BGH hatte bereits in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2010 (Az.: XI ZR 104/08) befunden, dass Anleger über die Höhe der Vertriebsprovisionen durch Angaben im sog. „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag“ arglistig getäuscht wurden und ihnen deshalb Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung zustehe.
Die Angaben seien so zu verstehen, dass die dort genannten Gebührensätze die Gesamtprovisionen angeben, zu denen die Vermittler tätig werden sollen. Flossen dann aber tatsächlich höhere Provisionen, sind die dortigen Angaben unrichtig.

 

Bundesgerichtshof, Urteile vom 11.01.2011, Az.: XI ZR 220/08 u.a.

 

Kommentar
Mit dieser Entscheidung können Eigentümer von Schrottimmobilien, die ihre Wohnung über das Badenia-Modell finanziert haben, mit höchstrichterlicher Kraft Schadenersatz beanspruchen. Auch wenn die Badenia nunmehr geltend macht, dass ab 1998 andere Verträge verwendet wurden und deshalb dieses Urteil auf spätere Fälle nicht übertragbar sei, hat sie sich damit nicht per se entlastet. Abgesehen von der arglistigen Täuschung über die gezahlten Provisionen sind Käufer von Schrottimmobilien meist auch über andere entscheidungserhebliche Fakten getäuscht worden. Der BGH verpflichtet Anlagevermittler in ständiger Rechtsprechung, ihren Kunden alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Informationen wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig zu erteilen.  Ein „Anlagevermittler schuldet(e)… eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung waren.“ Und wer kauft schon eine Immobilie, von der man ehrlicherweise sagen muss, dass sie ihr Geld nicht wert ist. Und wer nimmt schon einen Kredit auf, von dem man weiß, dass er einen weit mehr belastet als man sich leisten kann.

 

Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!
Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit einer „Schrottimmobilie“ ab!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Wohnungskaufes. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Gern können Sie auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Steuersparimmobilien
24. Mai 2012 - 07:07
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Schriftsatz der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof

Service-Hotline Schrottimmobilien

Prozessfinanzierung bei Schrottimmobilien