Berlin, den 07.01.2011. Unsere Mandantin wurde von einem dubiosen Vermittler zum Beitritt in die nova sedes Wohnungsbaugenossenschaft (Weiden in der Oberpfalz) genötigt. Nachdem sie diese Entscheidung sehr schnell bereute, konnten wir ihr helfen.
Genossenschaftsmitgliedschaft anstelle eines Kredites
Unsere Mandantin hatte im Sommer 2006 einen finanziellen Engpass. Sie benötigte dringend und ohne große Nachfragen 1.000 Euro. Deshalb bemühte sie sich um einen Kredit ohne Schufaauskunft. In einem lokalen Abendblatt bot ein Vermittlungsbüro schufa-freie Kredite an. Nachdem unsere Mandantin Kontakt mit diesem Büro aufgenommen hatte, erschien ein Mitarbeiter dieses Unternehmens bei ihr zu Hause und versprach ihr einen Kredit über eine Schweizer Bank zu vermitteln. Dafür musste sie sofort 80 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Als sie dann den Kreditantrag ausgefüllt hatte, kam die böse Überraschung: Der Vermittler verlangte zur Absicherung der Kreditsumme von unserer Mandantin unter anderem, der Wohnungsbaugenossenschaft nova sedes beizutreten und Geschäftsanteile in Höhe von 8.400 Euro zu zeichnen. Als sie Bedenken äußerte, erklärte ihr der Vermittler, dass der Kredit ansonsten nicht gewährt werden würde. Aus der Not heraus unterschrieb sie und wurde Genossenschaftsmitglied. Der gewünschte Kredit wurde ihr nie gewährt.
Unser Erfolg
Unsere Mandantin konnte sich trotz intensiver Bemühungen nicht von dieser belastenden Genossenschaftsbeteiligung befreien. Als sie dann sogar auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen von der nova sedes verklagt wurde, wandte sie sich an uns. Wir vertraten sie vor Gericht und konnten den Rechtsstreit zu ihrer Zufriedenheit schnell durch einen Vergleich beilegen.
Was wir für unsere Mandanten tun
Wenn auch Sie bei der Vermittlung eines Kredites durch Falschberatung und arglistige Täuschung der nova sedes Wohnungsbaugenossenschaft beigetreten sind, dann greifen wir gegenüber der Nova Sedes Ihre Beitrittserklärung an und fordern die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft.
Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie schnell über Ihre Ansprüche, die Erfolgsaussichten Ihres Falles, das Kostenrisiko und unsere Vergütung. Gern können Sie auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.