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Geldanlagen >> Offene Fonds
Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel im WDR zu Anlegerproblemen bei offenen Immobilienfonds
14.12.2010

Berlin, den 14.12.2010: Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel hat sich am 13. Dezember 2010 um 21.00 Uhr in der Sendung „Markt“ – dem Wirtschafts- und Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen – anhand eines konkreten Falles aus seiner Praxis zu Anlegerproblemen bei offenen Immobilienfonds geäußert.

Titel der Sendung: „Geldanlage: Wenn Fonds schließen“
Hier geht es zum Text der Sendung.

 

Geldanlage offene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Anleger langfristig vor allem in Gewerbeimmobilien wie Bürohäuser, Einkaufszentren, Hotels, City-Quartiere etc., um sowohl durch Mieteinnahmen als auch durch Wertsteigerungen der Objekte Gewinne für die Klein- und institutionelle Anleger zu erwirtschaften. Im Gegensatz zu den geschlossenen Immobilienfonds können die Anleger bei einem offenen Immobilienfonds die Fondsanteile jederzeit kaufen  oder verkaufen. Um das zu gewährleisten, wird in begrenztem Umfang das Geld der Anleger deshalb auch in Zinspapiere oder ähnliche schnell verfügbare Anlagen investiert.

 

Das spezifische Risiko der offenen Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds kommen in Bedrängnis, wenn viele Kleinanleger zeitnah ihre Anteile verkaufen oder/und wenige institutionelle Anleger dies tun. Durch diese Mittelabflüsse müssen die Fonds in kürzester Zeit Objekte verkaufen, obwohl die Bedingungen nicht günstig sind und dadurch der am Markt erzielbare Preis niedrig ist. Wenn dann noch ertragsstarken Objekte veräußert werden müssen, wird die Rendite des Fonds zusätzlich belastet. Wenn der Fonds geschlossen wird und Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können, dann stellt sich häufig heraus, dass Anleger aufgrund unzureichender Beratung davon überrascht werden.

 

Bei Falschberatung – Geld zurück
Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berichtete in der Sendung, dass nach seinen Erfahrungen die Anleger oft falsch beraten wurden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Anlage nicht den Interessen des Kunden und seinem Risikoprofil entsprach. In dem im TV-Beitrag geschilderten Fall war unserem Mandanten empfohlen worden, seine gesamten Ersparnisse in einen offenen Immobilienfonds zu investieren. Das stellt, so Dr. Gansel, eine klare Falschberatung dar. Aber selbst dann, wenn sich der Anleger nur mit einem „angemessenen“ Anteil am Fonds beteiligt, muss er vollumfänglich über die allgemeinen Risiken eines offenen Immobilienfonds sowie die spezifischen Risiken des konkret angebotenen Fonds aufgeklärt werden. Hat die Bank die unzureichende oder gar falsche Beratung zu verantworten, so muss sie den Schaden ersetzen. Im Übrigen verstößt sie auch dann gegen ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung, wenn sie ihren Kunden nicht darüber aufklärt, wie hoch ihre Provision für die Vermittlung des Fonds ist.

 

An die Verjährung denken
Anleger, die meinen, falsch beraten worden zu sein und überlegen, dagegen vorzugehen, um ihr Geld zu sichern, sollten sich damit nicht zu viel Zeit lassen. Denn wer auf eine Erholung seines Fonds hofft, riskiert die Verjährung seiner Ansprüche. Zumindest darüber sollten sich Betroffene informieren, da sie ansonsten möglicherweise berechtigte Ansprüche haben, sie aber nicht mehr durchsetzen können.

 

Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.
 
Referenz
Wir betreuen seit der Gründung unserer Kanzlei Anleger, die in Immobilienfonds investiert haben, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Erfolg.
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt.  


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 06:51
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