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Versicherungen >> Krankenversicherung
Erfolgsserie Lasik-OP: Gansel Rechtsanwälte erstreiten erneut Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
8.12.2010

Berlin, den 08.12.2010: Vor dem Landgericht Dortmund konnten wir die Kostenübernahme für eine Lasik-Operation durch die SIGNAL Krankenversicherung a.G. für unseren Mandanten durchsetzen. Das ist ein weiterer Erfolg unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit in diesem Leistungsbereich der privaten Krankenversicherungen.

 

Der Fall
Unser Mandant unterhält bei der SIGNAL Krankenversicherung a.G. eine private Krankenversicherung. Auf Grund einer Beratung durch einen Facharzt für Augenheilkunde beschloss er, mittels einer Lasik-OP seine Fehlsichtigkeit - Kurzsichtigkeit auf beiden Augen - korrigieren zu lassen und beantragte die Übernahme der Operationskosten bei seiner Versicherung.
Obwohl diese die Kostenübernahme ablehnte, ließ er die Operation durchführen. Auch nach der Operation weigerte sich die Versicherung, zu zahlen. Daraufhin wandte er sich an unsere Kanzlei. Da außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, reichten wir Klage beim Amtsgericht Dortmund ein. Nachdem dieses Gericht unsere Klage abwies, gingen wir in Berufung vor das Landgericht Dortmund und hatten vollen Erfolg.

 

Die Entscheidung
Das Landgericht Dortmund folgte voll und ganz unserer Auffassung, dass unser Mandant Anspruch auf Übernahme der Operationskosten durch die SIGNAL Krankenversicherung a.G. habe. Unter Hinweis auf einen richtungsweisenden Aufsatz einer Richterin des Bundesgerichtshofes zu dem Problem der Kostenübernahme bei Lasik-Operationen durch private Krankenversicherungen empfahl das Landgericht der SIGNAL Krankenversicherung a.G., ihre Leistungspflicht anzuerkennen. Die Versicherung kam dem nach und zahlte an unseren Mandanten die Kosten der Operation nebst der damit zusammenhängenden Kosten für die prä- und postoperativen Untersuchungen als auch seine Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Landgericht Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 29.11.2010, Az.: 2 S 32/10

 

Kommentar
Privat Krankenversicherte haben nach ihrem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen meist Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lasik-OP. Trotzdem lehnen die Versicherer häufig die Kostenübernahme mit dem Hinweis ab, der Eingriff sei medizinisch nicht notwendig. Da sich leider manch Versicherter damit abfindet, sparen die Krankenversicherungen und sehen sich in ihrer Verweigerungspraxis bestätigt, die ihnen erheblich Geld spart.
Nach den vereinbarten Bedingungen wird der Versicherungsfall überwiegend als die „medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ definiert. Und die Fehlsichtigkeit ist eine bedingungsgemäße Krankheit, da sie einen anormalen, regelwidrigen Körperzustand darstellt. Die Lasik-OP ist eine geeignete Heilbehandlung dieser Krankheit; sie ist eine ärztliche Tätigkeit, die auf eine Heilung oder zumindest eine Besserung der Fehlsichtigkeit abzielt. Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung, wenn sie nach medizinischen Erkenntnissen geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern. Dass die LASIK-OP zur Heilung oder Linderung geeignet ist, ist inzwischen wissenschaftlich anerkannt. Im Übrigen muss sich der Versicherte nicht auf eine Brille verweisen, sprich abweisen lassen!

 

Referenz
Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen die Kostenerstattung für unsere Mandanten erstritten. Ganz überwiegend können wir unseren Mandanten bereits außergerichtlich bzw. in einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren helfen.
 
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Ansprechpartner:

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Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 06:46
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