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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Steuersparimmobilie: Gansel Rechtsanwälte erstreiten erneut Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Falschberatung
30.11.2010

Berlin, den 30.11.2010: Erneut konnten wir einem getäuschten Wohnungskäufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages helfen. In diesem Fall waren wir beim Landgericht Berlin mit einer Klage gegen die Abiv Immobilien GmbH erfolgreich.

 

Der Fall
Unser Mandant kaufte von der Abiv Immobilien GmbH eine Eigentumswohnung in Berlin Tegel. Der Kaufpreis wurde von der Alten Leipziger Bausparkasse AG vollständig finanziert.
Kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass unser Mandant über die Höhe der Aufwendungen fehlerhaft beraten worden war und er zudem einen überhöhten Kaufpreis gezahlt hatte. Wir erklärten die Anfechtung des Kaufvertrages.
Unser Mandant hatte im Jahr 2008 für die Wohnung 99.000 € bezahlt – die Abiv Immobilien GmbH hatte diese kurz zuvor für lediglich ca. 35.000 € erworben. Bei der von der Bausparkasse veranlassten Zwangsversteigerung wurde der Verkehrswert der Wohnung im Frühjahr 2010 auf lediglich 44.000 € festgesetzt.
Die Sparkasse kündigte das Darlehen, verlangte die Darlehenssumme nebst einer Entschädigung zurück und betrieb die Zwangsvollstreckung der Wohnung. Daraufhin klagten wir für unseren Mandanten gegen die Abiv auf Schadensersatz und Freistellung von all seinen Verpflichtungen gegenüber der Bausparkasse gegen Rückauflassung der Wohnung.

 

Die Entscheidung
Das Gericht entschied zugunsten unseres Mandanten: Er müsse wegen Verschulden bei Vertragsschluss so gestellt werden, wie er stünde, wenn er den Wohnungskaufvertrag nicht geschlossen hätte. Unser Mandant sei beim Kauf der Wohnung getäuscht worden. Man habe ihm die Wohnung „zu einem maßlos überteuerten Preis aufgeschwatzt“. Dabei käme es nicht darauf an, ob die Überteuerung - wie von uns vorgetragen - die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten hätte. Die Wohnung sei keinesfalls mehr als 61.500 € Wert gewesen, über eine derartige Überteuerung hätten die von der Abiv beauftragten Vermittler unseren Mandanten aufklären müssen.

 

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.07.2010, Az.: 2 O 437/09

 

Der Kommentar
Immer wieder werden Menschen beim Wohnungskauf mit falschen Angaben und Versprechungen getäuscht. Betroffene glauben, mit einer „steuerbegünstigten Anlage zur Altersvorsorge“ alles richtig zu machen. Angesichts sinkender Renten wird die private Altersvorsorge schließlich stets empfohlen. Und was ist sicherer und wertstabiler als eine Immobilie?
Wie dieser Fall zeigt, werden dabei die Käufer, die sich selbst mit Immobilien nicht genug auskennen und auf die Expertise des Vermittlers angewiesen sind, oftmals gnadenlos übervorteilt. Denn bei einer Immobilie kommt es stets konkret auf ihre Lage, ihren Zustand und ihren Preis an. Handelt es sich um ein Mietobjekt, dann wird die Bewertung noch schwieriger, da die künftige Vermietungssituation und die zu erzielende Miete von schwer vorhersehbaren Faktoren abhängt.
Wir konnten bislang in einer Vielzahl von Fällen Schaden für die Betroffenen abwenden. Vgl. dazu z.B. unsere Meldung „Kaufvertrag für Eigentumswohnung in Leipzig erfolgreich vor Gericht rückabgewickelt“ (2.8.2010).
 
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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 06:44
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