HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Anlegerschutz >> Allgemeines
Anhörung zum Anlegerschutzgesetz im Bundestag
24.11.2010

Berlin, den 24.11.2010: Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) führt der Finanzausschuss am 1. Dezember 2010 eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durch.
Wie bereits in unserer Meldung „Bundesregierung legt Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes vor“ (10.11.2010) berichtet, ist ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes, die Anleger besser vor Falschberatung zu schützen. So soll die Finanzaufsicht bei Falschberatung künftig Bußgelder verhängen dürfen. Vorgesehen sind außerdem Neuregelungen für offene Immobilienfonds, deren Anteile in Zukunft frühestens zwei Jahre nach dem Erwerb wieder veräußert werden dürfen. Zudem ist für Finanzberater eine Registrierungspflicht vorgesehen.
Ungewöhnlich ist die hohe Zahl von 46 Sachverständigen, die zu dieser Anhörung eingeladen worden sind. Unverständlich ist die vorgesehene "Dauer" der Aussprache von nur 2,5 Stunden, zumal auch ein Gesetzentwurf und eine Reihe von Anträgen der SPD-Fraktion (17/3481, 17/2136), der Linksfraktion (17/3540) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3210), die einen besseren Schutz der Anleger zum Ziel haben, auf der Tagesordnung stehen.
Wir werden über die Ergebnisse berichten.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

24. Mai 2012 - 06:44
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema