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| Anhörung zum Anlegerschutzgesetz im Bundestag |
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| 24.11.2010 |
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Berlin, den 24.11.2010: Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) führt der Finanzausschuss am 1. Dezember 2010 eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durch. Wie bereits in unserer Meldung „Bundesregierung legt Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes vor“ (10.11.2010) berichtet, ist ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes, die Anleger besser vor Falschberatung zu schützen. So soll die Finanzaufsicht bei Falschberatung künftig Bußgelder verhängen dürfen. Vorgesehen sind außerdem Neuregelungen für offene Immobilienfonds, deren Anteile in Zukunft frühestens zwei Jahre nach dem Erwerb wieder veräußert werden dürfen. Zudem ist für Finanzberater eine Registrierungspflicht vorgesehen. Ungewöhnlich ist die hohe Zahl von 46 Sachverständigen, die zu dieser Anhörung eingeladen worden sind. Unverständlich ist die vorgesehene "Dauer" der Aussprache von nur 2,5 Stunden, zumal auch ein Gesetzentwurf und eine Reihe von Anträgen der SPD-Fraktion (17/3481, 17/2136), der Linksfraktion (17/3540) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3210), die einen besseren Schutz der Anleger zum Ziel haben, auf der Tagesordnung stehen. Wir werden über die Ergebnisse berichten.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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