Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Pleite der BFI-Bank und die kapitalrechtlichen Konsequenzen:
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die einzige ostdeutsche Privatbank BFI in Dresden geschlossen hat, wurde heute der Entschädigungsfall festgestellt. Im jetzt eröffneten Insolvenzverfahren sind nach Ansicht der Bankenaufsicht alle Guthaben von über 20.000 Euro verloren, da die Bank nicht dem Einlagen-Sicherungsfonds angehört. Damit greift nur die gesetzliche Mindestabsicherung, die 90 % der Guthaben bis zur Grenze von 20.000 Euro garantiert und durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ausbezahlt wird. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten werden von der Entschädigungseinrichtung nicht erfasst.
Folgen für die Kunden der BFI-Bank:
Mit einer Entschädigung ist frühestens nach drei Monaten zu rechnen. Die EdB tritt zur Abwicklung des Entschädigungsverfahrens unaufgefordert an die Einleger heran. Tilgungszahlungen auf gewährte Darlehen sind weiterhin zu leisten. Wertpapiere sind von der Schließung der BFI nicht betroffen und können daher auf andere Institute übertragen werden.
Betroffene sollten unverzüglich rechtlichen Rat einholen, um Rechtsverluste zu vermeiden.
Berlin, den 20.05.2003