HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Fonds: Gansel Rechtsanwälte gewinnen gegen EUROHYPO AG
24.11.2010

Berlin, den 24.11.2010. Die EUROHYPO AG verklagt ausgeschiedene Anleger des Cumulus Immobilienfonds „Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR“ auf Zahlung ihrer quotalen Haftung. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte wehrt erfolgreich Ansprüche gegen betroffene Mandanten vor Gericht ab.

 

EUROHYPO AG will Geld
Die Fondsgesellschaft ist hochverschuldet. Nachdem das Sanierungskonzept vom Juli 2008 scheiterte, kündigte die innenfinanzierende Bank der Fondsgesellschaft, die EUROHYPO AG, das Objektfinanzierungsdarlehen zum 31.10.2008. Die Schulden der Fondsgesellschaft wachsen aufgrund der schlechten finanziellen Lage seither immer schneller. Die Mieteinahmen reichten nicht mehr für die Bedienung des Objektdarlehensvertrages mit der EUROHYPO AG.

 

Auf den Vergleich kommt es an
Anfang des Jahres 2009 bot die EUROHYPO AG den Gesellschaftern Vergleiche an. Wer seinen Anteil - quotale Haftungssumme - zahlte, bei dem verzichtete die EUROHYPO AG daraufhin auf weitere Forderungen. Ausgeschiedene Gesellschafter, die ihre Fondsanteile im Rahmen von Vergleichsvereinbarungen hingegen an die Sparkasse Rhein Neckar Nord übertragen hatten - darunter auch unsere Mandanten -, wurden von der EUROHYPO auf Zahlung der Haftungssumme verklagt. Vgl. dazu „Anleger des Cumulus Fonds ‚Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR’ werden verklagt – Wir prüfen kostenlos ihre Verteidigungsmöglichkeiten!“ (17.12.2009)

 

Das Verfahren
In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal wurde die Klage der EUROHYPO AG gegen unsere Mandanten abgewiesen. Die EUROHYPO AG konnte die ausgeschiedenen Gesellschafter deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie bereits einen Verzicht gegenüber der neuen Inhaberin der Fondsanteile, der Sparkasse Rhein Neckar Nord erklärt hatte. Allerdings erklärte das Gericht die Objektdarlehensverträge für wirksam. Das bedeutet, dass Gesellschafter, die das Vergleichsangebot der EUROHYPO AG im Jahr 2009 nicht angenommen haben, zur Zahlung der quotalen Haftung im vollen Umfang verpflichtet sind.

 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
24. Mai 2012 - 06:40
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht