HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Medienfonds
Apollo Media Fonds: Falsche oder unterlassene Informationen über Erlösausfallversicherer begründen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger
11.11.2010

Berlin, den 11.11.2010: Die Apollo Media GmbH und die Chorus GmbH haben eine Reihe von Medienfonds aufgelegt. Banken und Vertriebe boten diese als lukrative Steuersparanlage mit guten Renditechancen an. Zwischenzeitlich musste die Apollo Media GmbH die ursprünglichen Prognosen erheblich nach unten schrauben. Anleger müssen trotz der als Sicherheit angepriesenen Erlösausfallversicherung mit Verlusten rechnen.

 

Erlösausfallversicherung fällt aus
Die Erlösausfallversicherung soll Totalverluste verhindern. Vor dem Versicherer New England International Surety Inc., der für den Erlösausfall aufkommen soll, warnte jedoch bereits 1997 das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und die US-Finanzaufsichtsbehörde Securities and Exchange Comission (SEC).
Die Gerichte verurteilten bereits Vermittler und Vertriebe wegen falscher Informationen über die Ausfallversicherung zu Schadenersatz. Denn es ist zu unterstellen, dass Anleger sich nicht an einem Apollo Media Fonds beteiligt hätten, wenn sie darüber informiert worden wären, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erlösausfallversicherers hatte.

 

BGH-Urteil zu den Nachforschungspflichten des Anlageberaters  
Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Verfahren wegen Beratungspflichtverletzungen zum Umfang der Nachforschungspflichten eines Anlageberaters im Hinblick auf den im Emissionsprospekt eines Filmfonds angesprochenen Erlösversicherer folgende Grundsätze aufgestellt:

Ein Anlageberater ist über eine Plausibilitätsprüfung hinaus in seiner Beratung verpflichtet, auf alle Eigenschaften und Risiken des Anlageobjekt hinzuweisen, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Er muss deshalb die Anlage, die er empfehlen will, mit kritischem Sachverstand prüfen und seinen Kunden ggf. von der Zeichnung abraten.
Ein Berater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlagen als kompetent geriert, muss sich die aktuellen Informationen über das Objekt, das er empfehlen will, verschaffen. Dazu gehört die Auswertung von Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse.
Bei einer Anlage mit Auslandsbezug kann sich für den Berater die Notwendigkeit ergeben, sich auch anhand ausländischer Quellen zu informieren oder seinen Kunden zumindest auf das Unterlassen der Einholung entsprechender Auskünfte hinzuweisen.
Gibt die vom Berater geschuldete Lektüre der einschlägigen Wirtschaftspresse aber keinen Anlass, an der Seriösität der an einer Kapitalanlage Beteiligten zu zweifeln, schuldet der Berater keine weiteren Nachforschungen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2010, Az.: III ZR 14/10

 

Unser Angebot: kostenlose Ersteinschätzung
Wir geben Medienfonds-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Wir betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse. Gern können sie unseren Aufsatz "Die Anforderungen an die Vermittlung von Kapitalanlagen und die Beratung von Kapitalanlegern, NJ, 8/2010, S. 312 ff., kostenlos anfordern.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Medienfonds
24. Mai 2012 - 06:39
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Apollo Medienfonds