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Gansel Rechtsanwälte klagen erneut gegen die HELI GmbH wegen Falschberatung beim Verkauf einer Eigentumswohnung
11.11.2010

Berlin, den 11.11.2010: Wir haben beim Landgericht Berlin Klage gegen die HELI GmbH (vormals HELI GmbH & Co. KG) auf Schadenersatz und Freistellung unseres Mandanten von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der GMAC-RFC Servicing GmbH (vormals GMAC-RFC Bank GmbH) wegen Verstoßes gegen vorvertragliche Aufklärungspflichten sowie wegen Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Leipzig eingereicht.

 

Der Fall
Unser Mandant wurde von einem Call Center geworben, Steuern zu sparen. Zu dem vereinbarten Treffen in einem Cafe erschien ein Berater der Firma „Via Vita GmbH“. Dieser erkundigte sich nach dessen finanzieller Situation und verabredete sich dann mit ihm zu einem Gespräch am Sitz der Firma „Via Vita GmbH“. Obwohl die finanzielle Situation unseres Mandanten keinen Spielraum für „Experimente“ zuließ, wurde ihm eine fremdfinanzierte Eigentumswohnung angeboten. Steuervorteile und Mieteinnahmen sollten den Erwerb ermöglichen. Immobilien seien sichere und wertwachsende Anlagen. Außerdem versprach man unserem Mandanten, seine Altverbindlichkeiten (Konsumentenkredite) „innovativ“ in das Finanzierungskonzept einzubinden. Wenige Tage später wurde ihm dann ein konkretes Objekt in Leipzig offeriert. Kurze Zeit später erwarb unser Mandant schließlich im Vertrauen auf die Versprechungen der Firma „Via Vita GmbH“ sowie des Verkäufers – der HELI GmbH – die angebotene Wohnung. Danach unterzeichnete er auch den Darlehensvertrag mit der GMAC-RFC Bank GmbH, der ihm beim Wohnungskauf mit vermittelt wurde.
 
Unsere Klage
Unser Mandant wurde bei seinem Wohnungskauf arglistig getäuscht. Der Kaufvertrag ist zunächst deshalb unwirksam, da der Kaufpreis für die Wohnung sittenwidrig überhöht ist. Zudem beruht das Finanzierungskonzept auf der wissentlich falschen Angabe eines zu erzielenden Mietpreises von 5,11 € pro qm. Denn tatsächlich wurde die Wohnung von der beklagten HELI GmbH schon vor dem Kauf nur zu 3,16 € pro qm vermietet. Die zweijährige Mietgarantie über 5,11 € pro qm diente einzig und allein dazu, unseren Mandanten an die Versprechungen glauben zu lassen. Im Übrigen wurde unser Mandant nicht über die hohen Innenprovisionen aufgeklärt, die die Firma „Via Vita GmbH“ für die Vermittlung der Eigentumswohnung erhielt.

 

Unser bisherigen Erfolge
Wir konnten erst jüngst wieder vor dem Landgericht Hannover den Kaufvertrag für eine Wohnung in Leipzig erfolgreich rückabwickeln. Unser Mandant schuldet nunmehr weder den Kaufpreis noch Schadensersatz; die für die Beurkundung des Kaufvertragsangebotes angefallenen Notarkosten müssen ihm erstattet werden. Das Gericht verurteilte die HELI GmbH zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, weil auch hier die tatsächlich erzielbaren Mieterträge falsch dargestellt wurden.
Vgl. dazu unsere Meldung vom 2.8.2010 „Kaufvertrag für Eigentumswohnung in Leipzig erfolgreich vor Gericht rückabgewickelt“.
 
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Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 06:39
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